Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Jeßnitz und Braunsbedra (ots)
Am Freitag, den 22. März 2024 musste die Bundespolizei in Sachsen-Anhalt gleich zweimal wegen Tieren in unmittelbarer Gleisnähe ausrü-cken:
Im ersten Fall informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 08:40 Uhr über ein Pferd, welches sich an der Bahnstrecke Wolfen – Jeßnitz, im Bereich Jeßnitz aufhalten soll. Eine Streife des Bundespolizeireviers Dessau fuhr unverzüglich den Ereignisort an und fand das Pferd circa zehn Meter vom Gleis entfernt vor. Es konnte eingefangen werden. Die Halterin kam vor Ort und das Pferd wurde zurück in sein Gatter gebracht. Hierbei kam es zu keinen Einschränkungen im Bahnverkehr.
Im zweiten Fall rief die Notfallleitstelle der Bahn am späteren Vormittag erneut bei der Bundespolizei an. Nun hielten sich mehrere Schafe in gefährlicher Nähe der Bahnstrecke zwischen Merseburg und Braunsbedra auf. Eine Streife des Bundespolizeirevieres Halle (Saale) verlegte umgehend zum Ereignisort und konnte in der Ortslage Frankleben die besagten Weidetiere feststellen. Diese befanden sich nun direkt auf dem Gleis, was um 11:04 Uhr zu einer Streckensperrung führte. Der Halter konnte ermittelt und nach dessen Eintreffen die Tiere mit vereinten Kräften zurück in ihr umzäuntes Gelände gebracht werden. Die Sperrung wurde anschließend um 11:20 Uhr wieder aufgehoben. Hiervon waren drei Züge mit vier Minuten Verspätung betroffen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass bei der Haltung von Nutz- und Weidetieren auf eine sichere Unter-bringung zu achten ist. In Fällen wie diesen wird stets geprüft, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an betroffenen Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision zwischen Tier und Bahn muss die Bundespolizei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr einleiten, wobei es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Straftat handelt.
In den beiden aktuellen Fällen ging glücklicherweise alles gut aus.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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