Zoll online – Pressemitteilungen – Geschäftsführer einer Baufirma zu 16 Monaten Haft verurteilt

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Osnabrück, 19. März 2018

Zoll deckt Sozialbetrug auf

Zöllner nehmen Personalien auf

Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte am 18. Januar 2018 den 44-jährigen Geschäftsführer einer Baufirma aus dem Landkreis Vechta wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 27 Fällen, Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie Insolvenzverschleppung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte Barauszahlungen von Schwarzlöhnen über mehr als zwei Jahre mit fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge nicht abgeführt. Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 94.000 Euro und dem Finanzamt von circa 37.000 Euro entstanden. Erschwerend kam noch hinzu, dass der Angeklagte nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Baufirma erst verspätet einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Vechta stellte.

„Für den entstandenen Schaden muss der Beschuldigte aufkommen“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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