Aus der Sitzung des Senats am 16. April 2024:
Der Senat von Berlin hat am 16. April 2024 auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, den Neuerlass der Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei (Polizeidienstkräfteverordnung – PDieVO) beschlossen. Die PDieVO regelt die Befugnisse der Dienstkräfte der Polizei, die nicht verbeamtet sind und künftig als „Polizeibeschäftigte“ bezeichnet werden.
Die Polizeibeschäftigten der Berliner Polizei leisten seit langem einen erheblichen Beitrag für die Sicherheit unserer Stadt. Dazu zählen die Bereiche Objektschutz und Gefangenenbewachung, die Verkehrsüberwachung und die Ermittlungsarbeit. Durch ihre Arbeit entlasten sie in erheblicher Weise die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die für die von ihnen zu übernehmende Aufgaben größere Kapazitäten erhalten.
Dieser Bedeutung der Polizeibeschäftigten trägt der Senat von Berlin nicht nur mit ihrer neuen Bezeichnung Rechnung. Je nach Aufgabenkreis erhalten bestimmte Gruppen von Polizeibeschäftigten punktuell weitere Befugnisse. Diese betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten und zwangsweise Durchsetzung der Identitätsfeststellung durch Polizeibeschäftigte. Die Polizeibeschäftigten im Objektschutz erhalten zusätzliche vollstreckungsrechtliche Befugnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung beziehungsweise Sicherstellung von Fahrzeugen.
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