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Frankfurt am Main, 29. März 2018
Festnahme eines Beschuldigten und Sicherstellung von Schusswaffen und Munition
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main hat unter Leitung der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am 27. März 2018 ein Wohnhaus im Landkreis Schwandorf (Bayern) wegen Verdachts des unerlaubten Erwerbs von Schusswaffen und Munition durchsucht. Im Verlauf der Durchsuchung bei dem 54-jährigen Tatverdächtigen konnten die Fahnder ein Erdversteck im Garten des Wohnhauses ausfindig machen. Hier waren zwei halbautomatische Pistolen, ein Revolver und etwa 300 Stück Patronenmunition vergraben. Der deutsche Waffensammler wurde zunächst vorläufig festgenommen.
Auf die Spur des Mannes führten die Ermittler umfangreiche Ermittlungen gegen einen Darknet-Waffenhändler. Dieser Schlag gegen den Waffenhandel im Darknet zeigt erneut, dass es im Darknet keine absolute Anonymität und Schutz vor Strafverfolgung gibt.
Der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte zeigte sich kooperativ und geständig, sodass trotz des erheblichen Tatvorwurfs durch die Generalstaatsanwaltschaft von der Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls abgesehen werden konnte. Dem Beschuldigten droht nach dem Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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