Zoll online – Pressemitteilungen – Stralsunder Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am Samstag, dem 8. Juni 2024, im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

„In Mecklenburg-Vorpommern war das Hauptzollamt Stralsund mit 98 Beschäftigten im Einsatz, davon mit zwölf Beschäftigten beteiligter Behörden. Insgesamt wurden am Samstag 334 Personen zu ihren jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 67 Fällen gab es Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen erfordern, davon in sechs Fällen wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße, in 33 Fällen wegen Verdachts auf Beitragsvorenthaltungen und in 17 Fällen wegen Verdachts auf illegale Ausländerbeschäftigung“, erläuterte die Pressesprecherin des Hauptzollamts Stralsund, Sabine Mattil.

An die am Samstag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle : Zoll.de

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