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Duisburg, 24. April 2018
Über 100 Anhaltspunkte wegen möglicher Verstöße im Mindestlohnbereich
Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüften am 18. April 2018 im gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Duisburg (Kreis Kleve, Kreis Wesel, Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen) 20 Baustellen. Die Zöllner waren mit 78 Einsatzkräften unterwegs, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich der Bauwirtschaft zu kontrollieren.
Die erste Auswertung ergab, dass in 164 Fällen weitere Prüfungen erfolgen müssen, da verschiedene Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Personenbefragungen festgestellt wurden. Es ergaben sich über 100 Anhaltspunkte wegen möglicher Verstöße im Mindestlohnbereich.
„Die Befragungen gestalten sich vor Ort oft schwierig, manche Arbeitnehmer können ihren Stundenlohn und manchmal auch ihren Arbeitgeber nicht genau benennen“, so Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg.
Während der Prüfungen wurden die Daten der angetroffenen Personen sowie ihre Angaben zu den Tätigkeiten erfasst. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüfen, ob die angetroffenen Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber zur Sozialversicherung gemeldet wurden und insbesondere, ob der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn eingehalten wurde.
Im Rahmen der Prüfung wurden nicht nur die Daten der angetroffenen Personen erfasst, sondern auch vor Ort befindliche Geschäftsunterlagen eingesehen. Weitere Geschäftsunterlagen werden durch die Beamten im Nachgang geprüft.
Die abschließenden Auswertungen werden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.
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Quelle : Zoll.de
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