Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet
In einem Discount-Geschäft im Main-Tauber-Kreis stellten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege Anfang vergangener Woche unversteuerte Rauchwaren fest. Es wurden dabei sowohl versteuerter (mit Tabaksteuerzeichen auf den Verkaufspackungen) als auch unversteuerter Wasserpfeiffentabak und Vapes in Regalen des Ladens festgestellt.
Zu beanstandende Waren befanden sich dabei sowohl zur Abgabe an den Endkunden ausgestellt in den Regalen neben der Verkaufstheke als auch in angrenzenden Räumlichkeiten, die als Lagerräume genutzt werden.
Insgesamt konnten im Zuge der Steueraufsichtsmaßnahme 873 Vapes und Liquids verschiedener Marken und Geschmacksrichtungen aus dem Verkehr gezogen werden. Bei den Vapes sowie Liquids handelt es sich um Substitute für Tabakwaren.
Wegen Verkaufs und Inbesitzhaltens von unversteuerten Tabakwaren wurde gegen die Inhaberin ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet. Insgesamt wurden 12.807 Milliliter Substitute für Tabakwaren sichergestellt.
Mittels Steuerbescheid wurde eine Tabaksteuer in Höhe von 2.561,40 Euro festgesetzt.
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