Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll verhaftet 18 illegale Arbeitnehmer

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München, 4. Mai 2018

Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigungsbetriebe eingeleitet

Zöllner nimmt Personalien auf

18 illegal arbeitende Bauarbeitnehmer überführte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München am 18. April 2018 im Rahmen einer ganztägig angesetzten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe.

Auf einer Großbaustelle im Süden Münchens arbeiteten ein ukrainischer und zwei marokkanische Arbeitnehmer für einen spanischen Subunternehmer. Beschäftigt wurden sie ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne die hierfür erforderliche Arbeitsgenehmigung.

Acht bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige wurden auf dem zweiten Bauprojekt im Münchner Osten angetroffen. Eine slowenische Firma hatte die Männer mit Betonarbeiten beauftragt. Im Laufe der Kontrolle stellten die Zöllner fest, dass die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen weder über eine Aufenthaltsberechtigung verfügten noch die Erlaubnis zu arbeiten hatten.

Auf der dritten Baustelle in München-Neuhausen wurden schließlich sieben bosnische Bauarbeiter einer bosnisch-herzegowinischen Werkvertragsfirma angetroffen, die mit Maurerarbeiten beschäftigt waren. Die angetroffenen Bosnier hatten zwar alle gültige Visa, die in Verbindung mit gültigen Werkvertragsarbeitnehmerkarten erteilt wurden. Jedoch galten diese nicht für das Bauvorhaben auf dem sie arbeitend angetroffen wurden.

„Das Ergebnis: In allen drei Fällen wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die illegalen Arbeitnehmer wurden zunächst festgenommen, ausführlich mithilfe von Dolmetschern befragt und erst nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung wieder auf freien Fuß gesetzt“, berichtete Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Gegen die Beschäftigungsbetriebe wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zusatzinformation

Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München hat im Jahre 2017 insgesamt 1.464 Arbeitgeber überprüft und rund 25,5 Millionen Euro Schadenssumme ermittelt. In rund 2.200 Strafverfahren wurden Freiheitsstrafen von 62 Jahren verhängt.

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Quelle : Zoll.de

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