++ Waldgesetz: Neuer Entwurf zahnlose Mikro-Novelle | BUND fordert Nachbesserungen ++

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++ Waldgesetz: Neuer Entwurf zahnlose Mikro-Novelle | BUND fordert Nachbesserungen ++


BUND

Kommentar

20. August 2024 | 109

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 – 27586 – 109

Waldgesetz: Neuer Entwurf zahnlose Mikro-Novelle

BUND fordert
Nachbesserungen

Zum neuen Entwurf des Bundeswaldgesetz (BWaldG) erklärt Patrick Rohde, interims Geschäftsführer Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Wir alle brauchen gesunde Wälder. Dafür brauchen wir ein starkes Waldgesetz, das die Wälder und ihre Ökosystemleistungen wirksam in Zeiten der Klimakrise schützt und erhält. Der BUND begrüßt es daher sehr, dass die Bundesregierung das neue Bundeswaldgesetz endlich mit der zweiten Ressortabstimmung voranbringt.

Mit dem heute bekannt gewordenen Entwurf rückt ein starkes Waldgesetz allerdings in weite Ferne. Ökologische Mindeststandards Fehlanzeige, wirksames Kahlschlagverbot Fehlanzeige, Schutz von Waldboden und heimischen Baumarten Fehlanzeige. Der Entwurf für dieses Gesetz ist jetzt eine zahnlose Mikro-Novelle und muss dringend nachgebessert werden.

Es ist gut, wenn der Wald im neuen Entwurf ganzheitlicher als bisher betrachtet wird, auch seine Ökosystemleistungen geschützt werden sollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Ansatz auch mit konkreten, bundesweit gültigen Regelungen für den Erhalt gesunder Wälder im neuen Waldgesetz zu unterfüttern.“

Hintergrund:

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag die Novelle des Bundeswaldgesetzes vereinbart. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1975 und ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist weder den veränderten Anforderungen der Gesellschaft an den Wald gewachsen, noch der aktuellen Waldkrise in Zeiten der Klimakrise, Artensterben und Ressourcenknappheit. Gestern Abend hat die erneute Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf begonnen. Mit einer Verabschiedung im Bundestag wird zum Jahresende gerechnet.

Der BUND hat seine Positionen für ein neues Waldgesetz in fünf Kernforderungen zur Novelle des Bundeswaldgesetz formuliert:

  • Waldfunktionen im Gesetzeszweck ergänzen und nach ihrer Bedeutung priorisieren,
  • Gemeinwohlfunktion der öffentlichen Wälder stärken,
  • Kahlschläge und übermäßige Auflichtung des Kronendaches verbieten,
  • Mindeststandards für Biotopbäume, Totholz und Bodenschutz einführen,
  • Waldumbau vorantreiben, Naturverjüngung schützen.

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Original Quelle Presseportal.de

https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/

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