Steuerstrafverfahren gegen Betreiber einer Shisha-Bar eingeleitet
Im Rahmen einer Steueraufsichtskontrolle stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken am Freitag, dem 13. September 2024, in den Räumlichkeiten einer Shisha-Bar im Raum Saarbrücken Wasserpfeifentabak und unversteuerte Tabakwarensubstitute sicher.
Während der Kontrolle der Shisha-Bar wurden zwei angrenzende Garagen festgestellt, welche nach Auskunft der Mitarbeiter als Lagerstätte und Zubereitungsraum für die Wasserpfeifen dienen. Nach Öffnung der Garagen fanden die Beamtinnen und Beamten insgesamt 237 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und 3,7 Liter Tabakwarensubstitute vor. Des Weiteren wurden insgesamt 445 Kilogramm nicht verkehrsfähiger Wasserpfeifentabak mit alten Steuerzeichen aufgefunden.
„Shisha-Bars werden in regelmäßigen Abständen überprüft und es werden immer wieder Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht festgestellt“, so Karin Schmidt, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken.
Der gesamte Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt. Das gegen den Betreiber der Bar eingeleitete Strafverfahren läuft noch.
Wer ein Geschäft betreibt, in dem Verbrauchern Wasserpfeifentabak zum Rauchen oder zum Kauf angeboten wird (zum Beispiel Shisha-Bar, -Café, -Restaurant, Ladengeschäft), unterliegt im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit verschiedenen Pflichten aus der Abgabenordnung, dem Tabaksteuergesetz und der Tabaksteuerverordnung.
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