Tierleid und Qualzucht auf Hundeausstellung

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Traurige Bilder: Tierquälerei und Qualzucht auf Hundeausstellung CACIB in Leipzig

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Bereits Anfang September 2024 fand in Leipzig die Hundeausstellung CACIB statt. Uns von PETA Deutschland liegen Whistleblower-Informationen darüber vor, dass dort verbotenerweise auch sogenannte Qualzuchten ausgestellt und gekürt wurden. Wir haben Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

Erfahren Sie hier mehr zu dem Tierleid auf der Ausstellung.

Tierleid auf Leipziger Hundeausstellung: Auf der CACIB wurden Qualzuchten ausgestellt und gekürt

Eine Auflistung von Qualzuchten und ein Mops auf der rechten Seite.

Uns liegen Aufnahmen vor, auf denen Hunde der „Rasse“ Mops eindeutig massive Qualzuchtmerkmale aufweisen – unter anderem Kurzköpfigkeit und die damit verbundene Verkürzung des Nasenrückens. Die allgemein und insbesondere unter Züchter:innen bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden auch trotz des damit verbundenen Tierleids in Kauf genommen, um ein bestimmtes Erscheinungsbild zu erreichen.

Der Mops ist eines der bekanntesten Beispiele für Qualzucht bei Hunden: Die Tiere leiden immens unter den zuchtbedingten Merkmalen wie der sogenannten Brachyzephalie, der Kurzköpfigkeit, Dadurch bekommen sie unter anderem meist nur sehr schwer oder kaum Luft – und das ihr ganzes Leben lang.

PETA erstattet Anzeige und fordert strikte Einhaltung des Qualzucht-Ausstellungsverbots

Aus diesem Grund haben wir gegen Züchter:innen wegen quälerischer Tiermisshandlung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Strafanzeige erstattet. Darüber hinaus haben wir eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Qualzucht und der Ausstellung von Qualzuchten erstattet. Neben den Aussteller:innen sehen wir die Veranstaltenden und „Zuchtrichter:innen“ in der Verantwortung, da diese das Ausstellen der betroffenen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen nicht unterbunden haben.

„Qualzuchten wie der Mops sind per Gesetz auf solchen Ausstellungen verboten. Die betroffenen Tiere auf der CACIB haben selbst für Laien erkennbare Qualzuchtmerkmale aufgewiesen. Die Verantwortlichen hätten sie deshalb umgehend von der Veranstaltung ausschließen müssen. Es ist ein Unding, dass diese Form der Tierquälerei auf deutschen Hundeausstellungen immer noch salonfähig zu sein scheint – und das Ganze vom Verband und Zuchtrichter:innen gedeckt wird. Das Leid unzähliger Tiere wird erst enden, wenn die Verantwortlichen endlich durchgreifen und geltende Gesetze durchsetzen.“

Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland

Hunde werden bewusst auf extreme mit Leid verbundene Merkmale gezüchtet

Aufgrund der kindlich anmutenden Köpfe und der hervortretenden Augen empfinden viele Menschen Hunde einer brachyzephalen „Rasse“ als niedlich – dazu gehören beispielsweise Möpse und Französische Bulldoggen. Brachyzephalie ist eine Deformation des Schädels, die ins Extreme gezüchtet wurde. Die Folge sind unterschiedliche Krankheitsbilder wie Atemnot, verschiedene Zahn-, Nasen- und Augenprobleme, Entzündungen der Hautfalten und Ohren sowie nicht selten auch Hirnhautentzündungen. Insbesondere bei hohen Temperaturen leiden die Tiere große Qualen, die aufgrund der Unwissenheit ihrer Halter:innen nicht selten im Hitzetod enden. Die Kosten für die tiermedizinische Versorgung sind bei Möpsen wegen der vielen Krankheiten meist höher als bei anderen Hunden.

Durch diese „Rassemerkmale“ leiden die Hunde jedoch ganzes Leben und sterben meist vor ihrer eigentlichen Lebenserwartung.

Außerdem können Züchter:innen aus „Modehunden“ wie dem Mops einen größeren Profit schlagen – denn eine hohe Nachfrage erlaubt höhere Verkaufspreise.

Verbindliche Gesetze können das Leid der Hunde verhindern

Die Niederlande haben bisher als einziges Land im Juni 2019 die Zucht von brachyzephalen „Hunderassen“ wie dem Mops verboten. Trotzdem wird die Zucht in Deutschland billigend in Kauf genommen und das Wohlbefinden der Tiere häufig rücksichtslos vernachlässigt. 

Der Paragraf § 17 Nr. 2 lit. b) des Tierschutzgesetzes verbietet die quälerische Tiermisshandlung. Der „Qualzuchtparagraf“ Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes verbietet die Zucht von Tieren, wenn deren Merkmale zu Schäden und erheblichen Leiden bei den Tieren oder deren Nachkommen führen.

Seit 2022 untersagt der zehnte Paragraf der Tierschutz-Hundeverordnung das Ausstellen von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen. Im neuen Tierschutzgesetz ist derzeit eine Verschärfung des „Qualzuchtparagrafen“ geplant. Es sollen 18 sogenannte Qualzuchtmerkmale in die Verbotsnorm aufgenommen werden.

Tierleid verhindern: Adoptieren statt kaufen

Wir appellieren an alle Tierfreund:innen, die Bedürfnisse der Tiere und nicht die eigenen Wünsche an deren Äußeres in den Vordergrund zu stellen. Bei der Wahl eines tierischen Begleiters sollte sein Wohlergehen, sein Wesen und sein Charakter entscheidend sein und nicht sein Aussehen. Wichtig ist zudem, ihm langfristig ein tiergerechtes Zuhause bieten zu können.

Jährlich werden Tausende Tiere in deutschen Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt. Jeder gekaufte Mops nimmt einem Hund aus dem Tierheim die Chance auf ein neues Zuhause und unterstützt ein skrupelloses Geschäftsmodell. Wer einem Mops ein liebevolles Zuhause bieten möchten, sollte sich für eine Adoption entscheiden, denn auch im Tierschutz warten zahlreiche Möpse sehnsüchtig auf eine neue Familie.

Helfen Sie, das Leid von Qualzuchten zu beenden!

Wir von PETA Deutschland fordern ein verbindliches Heimtierschutzgesetz – das unter anderem die Zucht von Tieren verbieten soll, die zu den Qualzuchten gehören. Bitte unterschreiben Sie unsere Petition an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – und helfen Sie das Leid von Möpsen und anderen Tieren zu beenden.

Quelle : PETA.de

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