Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Waffen und Messern sowie weiteren gefährlichen Gegenständen

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In der Zeit vom 28. November 2024, von 9 Uhr bis 23.59 Uhr, ist es in einem begrenzten Bereich des Stadtteils Friedrichshain untersagt, Messer und Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG mitzuführen.

Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern bezieht sich auf folgende Bereiche

  • Helen-Ernst-Straße zwischen Mildred-Harnack-Straße und Hedwig-Wachenheim-Straße (einschließlich Einmündungsbereiche)
  • Mildred-Harnack-Straße und Hedwig-Wachenheim-Straße jeweils zwischen Helen-Ernst-Straße und Mühlenstraße
  • Umlauf und Flächen an der Uber-Arena sowie Uber-Platz zwischen Uber-Arena und Mühlenstraße
  • Mühlenstraße 70/71 zwischen Mühlenstraße und Ufer der Spree-Oder-Wasserstraße (KM 20-20,7)

Ein Mitführen eines der oben genannten Gegenstände liegt vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines jederzeitigen unmittelbaren Zugriffs am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche oder in sonstiger Weise körpernah aufbewahrt wird.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot wird hiermit die sofortige Sicherstellung und Vernichtung der mitgeführten Messer und gefährlichen Gegenstände angekündigt und die gegebenenfalls erforderliche Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Maßnahmen angedroht.

Die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und die Lagepläne können beim Polizeiabschnitt 51 in der Wedekindstraße 10 in 10243 Berlin eingesehen werden.

Eine Übersicht zur räumlichen Ausdehnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei zur Allgemeinverfügung (Kartenmaterial: Copyright Goodview).

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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