Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Itzehoe überprüft Gaststätten

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Itzehoe, 12. Juni 2018

In 67 Fällen besteht bei 37 Personen der Verdacht von Verstößen; drei Flüchtige wurden nach kürzester Zeit wieder festgesetzt

Zöllner nimmt Personalien auf

Das Hotel- und Gaststättengewerbe bleibt im Fokus der Zollverwaltung, wenn es darum geht, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Itzehoe hat deshalb an drei Tagen (Donnerstag bis Samstag) in der vergangenen Woche mit 22 Einsatzkräften verschiedene Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in den Kreisen Segeberg, Steinburg, Dithmarschen und Pinneberg geprüft. Dabei wurden die Daten von 128 Personen erfasst.

Im Ergebnis der Prüfung besteht in 30 Fällen der Verdacht der Nichteinhaltung des Mindestlohns beziehungsweise des Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz. In zehn Fällen besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. 13 Personen stehen im Verdacht, unrechtmäßig Leistungen der Arbeitsagenturen oder Argen bezogen zu haben.

Weiterhin fehlte14 Mal bei nicht-EU-angehörigen Arbeitnehmern die Arbeitsgenehmigung. Von diesen 14 wiederum halten sich vermutlich neun Arbeitnehmer illegal in der Europäischen Union auf. Sechs konnten keine Ausweispapiere vorlegen und wurden erkennungsdienstlich behandelt. Einer legte den Pass einer anderen Person vor.

Während der Prüfungen versuchten drei Personen sich durch Flucht zu entziehen und wurden durch die Zöllner wieder eingefangen und festgesetzt.

Die Ermittlungen wegen der Verstöße dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Quelle : Zoll.de

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