Beantragung kostenfreier Schufa-Auskunft gegen Entgelt

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Beantragung kostenfreier Schufa-Auskunft gegen Entgelt


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Beantragung kostenfreier Schufa-Auskunft gegen Entgelt

Verbraucherzentrale NRW geht erfolgreich gegen den Betreiber der Seite www.selbstauskunft.de vor

  • Anbieter verlangt Entgelt für Beantragung einer Schufa-Datenkopie, die es bei der Auskunftei laut Gesetz kostenfrei gibt.
  • Preise wurden nicht ausreichend gekennzeichnet.
  • Zahlreiche Verbraucherbeschwerden über Online-Dienste, die für viel Geld ihre Hilfe bei Antragstellungen anbieten.

„Wir besorgen Ihre SCHUFA-Auskunft“ heißt es auf der Internetseite selbstauskunft.de. In „unter 1 Minute“ sei der Antrag gestellt. Die Kosten für diese Dienstleistung wurden jedoch nicht deutlich gekennzeichnet. Die Verbraucherzentrale NRW ist daher gegen den Betreiber der Seite NLTS Global Analytics s.r.o vorgegangen. „Die Preisangabe war zudem nicht an der richtigen Stelle. Denn laut Gesetz muss der Preis unmittelbar bevor Verbraucher:innen ihre Bestellung abgeben, deutlich genannt werden“, kritisiert Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Das Landgericht Düsseldorf verpflichtete den Betreiber mit Anerkenntnisurteil vom 02.10.2024 die Gestaltung der Webseite in dieser Form zu unterlassen (Aktenzeichen 14c O 70/24). Mittlerweile hat das Unternehmen seine Internetseite angepasst und den Preis für seine Dienstleistung in unmittelbarer Nähe zum Bestellbutton und deutlich hervorgehoben platziert. „Allerdings verlangt die Firma mittlerweile sogar 39,90 € für ihr Angebot“, so Semmler.

Anbieter nehmen Gebühren für oftmals kostenfreie Dienstleitungen

Inzwischen gibt es zahlreiche kommerzielle Anbieter, die mit der kostenpflichtigen Beantragung von Urkunden, Führungszeugnissen oder anderen öffentlichen Leistungen werben, obwohl die direkte Beantragung bei der Behörde in vielen Fällen kostenlos wäre. Auch eine Kopie der bei der Schufa gespeicherten Daten können Verbraucher:innen kostenfrei direkt bei der Schufa beantragen. Die Schufa nennt die kostenlose Auskunft „Daten-Kopie nach Art. 15 DSGVO“. „Viele Verbraucher:innen stoßen über Suchmaschinen auf diese Anbieter, die durch das Schalten von Werbeanzeigen ganz oben in der Ergebnisliste platziert sind“, sagt Semmler. „Manchen Verbraucher:innen ist gar nicht bewusst, dass sie sich nicht auf der offiziellen Seite für die Antragstellung befinden oder dass es auch einen kostenfreien Weg gibt.“

Daten bei Unternehmen anfragen

Wer sich einen Überblick darüber verschaffen möchte, welche Informationen Unternehmen und Auskunfteien über die eigene Person gespeichert haben, kann eine kostenlose Auskunft verlangen. Insbesondere bei Auskunfteien lohnt sich ein kontrollierender Blick: Kredite oder der Online-Kauf auf Rechnung scheitern immer wieder an falsch gespeicherten Daten. Daher sollten Verbraucher:innen regelmäßig eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Auskunfteien wie Schufa, CRIF, Creditreform Boniversum, infoscore Comsumer Data und anderen einholen, um die Richtigkeit der dort gespeicherten Daten zu überprüfen.

Weitere Informationen und Links:

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Pressestelle
Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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