Bayern: E-RECHNUNGS-VIEWER – NEUES INNOVATIVES TOOL AUS BAYERN! Einfache, schnelle und unkomplizierte E-Rechnungsverwaltung für jeden // Tool auch ohne ELSTER-Konto kostenlos nutzbar – Bayerisches Landesportal
„Neu, modern und innovativ: Mit dem E-Rechnungs-Viewer in ELSTER können elektronische Rechnungen schnell, einfach und unkompliziert gesichtet und geprüft werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmerinnen und Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Um diesen Übergang so reibungslos und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, stellt ELSTER ein kostenloses Tool bereit. Der E-Rechnungs-Viewer ermöglicht die Visualisierung von E-Rechnungen im Handumdrehen!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Bayern hat sich schon lange für dieses Tool stark gemacht, denn es ist entscheidend, dass jeder – ob Kleinunternehmer, Vermieter oder Vereine – seine E-Rechnungen ohne Hürden prüfen kann. Bayern setzt damit ein weiteres Zeichen für den Dienstleistungsgedanken des Staates. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen schaffen wir mit dem E-Rechnungs-Viewer von ELSTER eine flächendeckende Lösung, die allen Unternehmerinnen und Unternehmern in ganz Deutschland zugutekommt!“, betont Füracker.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rechnungsstellung im Business-to-Business-Geschäft (B2B) schrittweise und mit großzügigen Übergangsregelungen auf E-Rechnungen umgestellt. Papierrechnungen dürfen vorerst weiterhin genutzt werden, ab dem 1. Januar 2025 müssen aber alle eingehende E-Rechnungen im B2B-Bereich akzeptiert werden. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss daher in der Lage sein, E-Rechnungen zum Beispiel als E-Mail-Anhang zu empfangen. Um diese Umstellung zu erleichtern, bietet die Finanzverwaltung auf unter www.e-rechnung.elster.de eine einfache Lösung an. Mit Hilfe des E-Rechnungs-Viewers können im XML-Format empfangene E-Rechnungen ganz unkompliziert auch für Menschen lesbar dargestellt werden. Hierzu muss die Rechnung lediglich im neuen Tool hochgeladen werden – eine Anmeldung bei ELSTER ist dafür nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum E-Rechnungs-Viewer von ELSTER finden Sie unter www.e-rechnung.elster.de.
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