Sechs Strafverfahren nach Kontrollen des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs in Bus und Bahn eingeleitet
Insgesamt sechs Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln leitete das Hauptzollamt Rosenheim nach Reiseverkehrskontrollen vom 15. bis 17. Dezember 2024 am zentralen Busbahnhof in München und im Bahnverkehr ein.
Mit dem Fund von 97 Gramm Marihuana sowie sieben Joints im Gepäck eines Einreisenden aus Amsterdam und weiteren Rauschgiftaufgriffen unterstützte Zollhündin Siri erneut erfolgreich die Münchner Kontrolleinheit Verkehrswege.
Bei der Überprüfung des von Amsterdam angekommenen Reisebusses zeigte Siri das Vorhandensein von Betäubungsmitteln an zwei Gepäckstücken an. Als die Zöllnerinnen und Zöllner die Reisetasche öffneten, fanden sie darin insgesamt 97 Gramm Marihuana in zwei Metalldosen und 7 Joints. Der Zoll stellte das Cannabis sicher und leitete ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Durchfuhr von Cannabis ein. Dem Mann droht nun eine empfindliche Strafe.
Gegen einen weiteren Busreisenden aus den Niederlanden leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner wegen des unerlaubten Besitzes und der Durchfuhr von zwei Joints, acht Metocin-Tabletten und fünf LSD-Trips ein Strafverfahren ein.
In einem grenzüberschreitenden Zug entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner ebenfalls Rauschgift bei drei Reisenden, welches die Zollhündin Siri zuvor angezeigt hatte. Das Hauptzollamt Rosenheim leitete gegen diese ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Ein-, Aus- und Durchfuhr von insgesamt rund 40 Gramm Cannabis in verschiedener Form, sogar als Cannabis-Süßigkeiten, ein.
„Die Gesetzeslage hat sich für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – auch nach der in Deutschland erfolgten Teillegalisierung von Cannabis – nicht verändert: Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis ist weiterhin verboten und wird strafrechtlich verfolgt“, warnt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Bestimmte Waren wie Arznei und Drogen, aber auch jugendgefährdende verfassungswidrige Medien unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten. Geldmittel ab 10.000 Euro müssen Sie anmelden.
Mitgebrachte Waren und Geschenke können innerhalb einer bestimmten Freimenge zoll- und steuerfrei bleiben. Dabei müssen die geltenden Freimengen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-23-jaehrige-yolanda-klug-aus-leipzig/
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