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Dresden, 26. Juni 2018
Gegen unerlaubte Einreise und illegale Ausländerbeschäftigung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dresden führte in den frühen Morgenstunden des 26. Juni 2018 Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in einem Unternehmen im Leipziger Umland durch. Unterstützt wurde die Maßnahme durch Beamte der Bundespolizei. Schwerpunkt der Prüfmaßnahme war die Speditions- und Logistikbranche.
Im Rahmen der Prüfmaßnahme, die aufgrund einer anonymen Anzeige durchgeführt wurde, konnten die dort angetroffenen Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden.
Bei der Prüfung einer ebenfalls auf dem Gelände tätigen Firma, mit der ein Werkvertrag besteht, trafen die Zöllner auf insgesamt 26 ausländische Arbeitnehmer. Nur neun von ihnen waren im Besitz gültiger Ausweisdokumente. Diese konnten nach der Kontrolle ihre Arbeit fortsetzen.
17 Arbeiter, die ohne oder mit gefälschten Ausweisdokumenten angetroffen wurden, sind noch vor Ort an die Bundespolizei übergeben worden. Weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden sich nun anschließen. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung.
Zeitgleich zur Prüfmaßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchsuchten Beamte der Bundespolizei fünf Objekte im Leipziger Umland. Den Maßnahmen lagen Ermittlungsverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Verdachts der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet sowie Verdachts der Urkundenfälschung zugrunde.
Insgesamt waren an den Maßnahmen 30 Beamte des Hauptzollamts Dresden und 300 Beamte der Bundespolizei beteiligt.
Gemeinsam ist Bundespolizei und Zoll damit ein großer Schlag gegen die unerlaubte Einreise zum Zweck der illegalen Arbeitsaufnahme gelungen.
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Quelle : Zoll.de
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