Nach dem Beschluss des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes am 19. Dezember 2024 können unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit die Förderergebnisse für die folgenden Förderprogramme veröffentlicht werden:
- Spartenoffene Förderung Festivals und Reihen und Vorhaben von Einrichtungen 1 – und 2 jährig
- Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, Produktionsorte einjährig, Wiederaufnahmeförderung, Residenzförderung im Bereich Darstellendende Künste /Tanz
- Kulturaustauschstipendien
- Recherchestipendien Bildende Kunst
- Präsentationsförderung Bildende Kunst
- Arbeitsstipendien Literatur (inklusive Comic)
- Projektförderung Literatur
- Projektförderung Jazz
- Arbeitsstipendien Jazz
- Weltoffenes Berlin Fellowships
- Weltoffenes Berlin Vernetzungsprojekte
Zu den Ergebnissen im Einzelnen werden zeitnah Pressemitteilungen der Förderprogramme veröffentlicht.
Im Bereich der Ausschreibung für Reisestipendien sind die Mittel aus dem Haushaltstitel 0810/68380 „Zuschüsse für Kulturaustausch“ mit dem Beschluss des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes in voller Höhe entfallen. Hier wird es in 2025 keine Förderungen geben.
Die ursprünglich für Dezember 2024 geplante Ausschreibung für Mittel aus dem Kofinanzierungsfonds wird nicht mehr erfolgen.
Die Mittel für die Impact Förderung aus dem Titel 0810/68609 sind schlussendlich mit einer Kürzung in Höhe von 100.000 Euro beschlossen worden. Hier wird im Frühjahr eine Entscheidung bekanntgegeben werden können.
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