Zoll online – Pressemitteilungen – Zollfahnder stellen Maschinen zur Herstellung von Waffenteilen sicher

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Dual-Use-Güter ohne Genehmigung ausgeführt; umfangreiches Beweismaterial bei Durchsuchungen beschlagnahmt; Vermögensarrest über 3,1 Millionen Euro vollstreckt

Wegen Verdachts von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht durchsuchten Zollfahnder aus Dresden und Berlin in den Morgenstunden des 20. Februar 2025 zehn Wohnungen und Firmensitze in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Sachsen. Gleichzeitig wurden durch die österreichischen Zollbehörden Durchsuchungsbeschlüsse im Bereich Graz (Österreich) vollstreckt.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und das Zollfahndungsamt Dresden ermitteln seit dem Spätsommer 2024 aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung zu einem Geldtransfer aus Usbekistan gegen zwei 55-jährige Geschäftsführer aus Deutschland und Österreich sowie einen 48-jährigen Georgier.

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass über die Firmen der Beschuldigten in den Jahren 2023 und 2024 Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sogenannte Dual-Use-Güter, die aufgrund ihrer technischen Spezifikation sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Usbekistan ausgeführt worden sind.

Unter anderem handelt es sich hierbei um Werkzeugmaschinen, die auch für die Herstellung von Waffenteilen geeignet sind.

Für eine am Anfang dieses Jahres vorgesehene Ausfuhrsendung nach Usbekistan, über den Flughafen Leipzig-Halle, erfolgte durch das Zollfahndungsamt Dresden bereits Ende Januar 2025 die präventive Sicherstellung nach dem Zollfahndungsdienstgesetz.

Bei den Durchsuchungen wurde eine Vielzahl an Schriftverkehr und elektronischen Speichermedien, die oben aufgeführten Ausfuhrsendungen betreffend, aufgefunden und sichergestellt. Auf einem Firmengrundstück konnte eine weitere, für die Ausfuhr nach Usbekistan vorgesehene Maschine, die aufgrund ihrer Spezifikation auch zur Herstellung von Artillerie- und Geschützrohren genutzt werden könnte, beschlagnahmt werden. Es wurde zudem ein Vermögensarrest über 3,1 Millionen Euro vollstreckt.

Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Zollfahndungsamts Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


Zollfahnder bei Durchsuchungsmaßnahmen


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Zollfahnder bei Durchsuchungsmaßnahmen

Quelle : Zoll.de

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