
„Das ASP-Virus (Afrikanische Schweinepest Virus) grassiert bereits seit Monaten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Den ersten ASP-Fall in Baden-Württemberg gab es Anfang August 2024, als bei einem krank erlegten Wildschein in der Nähe von Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis das Virus nachgewiesen wurde. Heute hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, bei einem zweiten Wildschwein aus Baden-Württemberg ASPV-Genome nachgewiesen und damit das Untersuchungsergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe bestätigt. Das Tier wurde nördlich der Autobahn (A) 6 bei Mannheim bereits tot aufgefunden. Damit haben wir aktuell in Baden-Württemberg den zweiten ASP-Fall bei einem Wildschein. Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein. Es handelt sich somit nicht um einen einzelnen isolierten ASP-Fall. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit dies so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben streng einzuhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Maßnahmen und Sperrzonen
Die Stadt Mannheim führt mit Unterstützung anderer Behörden und Stellen im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und hat entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Die bereits aufgrund der hessischen ASP-Fälle eingerichteten Sperrzonen bleiben auf baden-württembergischem Gebiet vom neuen Fund unberührt, da dieser sich in das bisherige Seuchengeschehen in Hessen einfügt. „Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP ist keine Zoonose, das heißt eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die ASP stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar“, unterstrich Minister Hauk.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat bereits frühzeitig eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet und seit dem ASP-Fall in Hemsbach im August 2024 einen ASP-Leitungsstab eingesetzt. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. „Wir unterstützen die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowohl bei der Vorbereitung als auch nun im Seuchenfall. Mit Unterstützung des interdisziplinär aufgestellten ASP-Kompetenzteam (ASP-KT) werden Maßnahmen fachlich, praktisch und schnell abgestimmt und umgesetzt“, betonte Minister Hauk.
Durch den Seuchenausbruch im August bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis wurden bereits umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet. In Baden-Württemberg wurden bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen, welche von der Europäischen Kommission (EU-KOM) im Anhang I Teil I beziehungsweise Anhang I Teil II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 gelistet werden. Durch das aktuelle Seuchengeschehen in Südhessen und den neuen Fund nördlich der A6 bei Mannheim bleiben diese bestehen.
Monitoringmaßnahmen bei Wildscheinen
Die passive Überwachung, insbesondere in Verbindung mit einer aktiven Suche nach verendeten Wildschweinen, ist das wirksamste Instrument zur Feststellung der ASP und zur Überwachung ihrer Ausbreitung. „Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhundeteams des Training Centers Retten und Helfen GmbH (TCRH) aus Mosbach ein, die die eingerichteten Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Flankiert werden die Suchteams durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras“, erklärte Minister Hauk.
Die Suchteams des TCRH aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und unterstützen mit großem Erfolg bei der Suche nach Wildschweinkadavern. „Dieses Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden hat sich bestens bewährt. Der Einsatz von Mensch und Hund ist hier unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie seit Sommer 2024 leisten“, betonte Minister Hauk.
Erfolgreiche Seuchenbekämpfung braucht zudem die Unterstützung und Mithilfe der Landwirte, der Jägerschaft, welche die Maßnahmen dulden müssen und nur mit deren Hilfe die Maßnahmen durchzuführen sind. „Jägerinnen und Jäger sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verfügen über die beste örtliche Kenntnis von Einständen und Bewegungen von Schwarzwild auf ihren Flächen. Damit fällt ihnen in der ASP-Bekämpfung eine wichtige und tragende Rolle zu“, betonte Minister Hauk.
Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch die Migration von infizierten Wildschweinen zu verhindern, wurden mit dem Ausbruch der Seuche erste ASP-Schutzzäunen aufgestellt „Den Zaunbau haben wir gemeinsam und in Abstimmung mit Hessen lageabhängig in den vergangenen Monaten aktiv vorangetrieben und setzen ihn auch weiter strategisch fort. Ziel dieser Zaunanlagen ist es, den Seuchenherd einzugrenzen.
Verhinderung der Ausbreitung
Das schnelle und konsequente Handeln seit dem ersten Ausbruch der ASP in Baden-Württemberg hatte zur Folge, dass bislang eine massive Ausbreitung in Baden-Württemberg verhindert werden konnte. Es ist von größter Bedeutung, die ergriffen Maßnahmen ebenso konsequent fortzusetzen“, betonte Minister Hauk.
Die Hessischen Elektrozaun- und Festzaunanlagen helfen die Ausbreitung der ASP nach Baden-Württemberg zu verhindern. Die Zaunanlagen auf baden-württembergischem Landesgebiet ergänzen die hessischen Zäune und stellen weitere Ausbreitungsbarrieren dar. Auch wenn die Zaunanlagen aufgrund der Durchlässe und Tore keine hundertprozentig sicheren Barrieren für Wildschweine darstellen, bremsen sie doch die Ausbreitung.
So konnte eine weitere Ausbreitung der Seuche nach Baden-Württemberg bislang verhindert werden. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg bislang etwa 25 Kilometer Zaunanlagen errichtet. Dazu kommen die Wildschutzzäune an den Autobahnen sowie die genannten grenznahen Zaunanlagen auf hessischem Gebiet.
„Auch hier kann jeder von uns einen Beitrag zur Eindämmung der Seuche leisten. Viele ASP-Schutzzäune verfügen über Tore, die das Durchgehen beim Wandern oder Spazierengehen ermöglichen. Bitte achten Sie unbedingt darauf diese wieder zu verschließen, nachdem Sie durchgegangen sind“, appellierte Minister Hauk.
Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar
„Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar und sind das Gebot der Stunde für unsere schweinehaltenden Betriebe um einen Viruseintrag zu verhindern Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt.
Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an alle Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen“, betonte Minister Hauk.
Ausbreitung von ASP
Im Jahr 2007 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sich die ASP über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sogenannten Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien oder im Nachbarland Hessen.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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