
Mit dem neuen Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung (LEBK) gibt die Landesregierung allen Eltern mit Kindern in Kitas und in der Kindertagespflege eine starke Stimme. 146 Frauen und Männer haben sich gemeldet und bewerben sich um einen der Plätze in dem nun gesetzlich verankerten Beratungsgremium. 139 Eltern mit Kindern in Kitas bewerben sich und sieben Eltern aus der Betreuungsform Kindertagespflege.
Die Online-Wahl startet am Donnerstag, 6. März 2025. Bis zum Mittwoch, 12. März 2025, ist die Stimmabgabe möglich.
„Ich freue mich, dass sich so viele Engagierte gefunden haben, die sich für die Belange der Eltern in unseren Betreuungseinrichtungen einsetzen möchten“, sagte der im Kultusministerium für frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta. „Die große Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten zeigt, dass den Familien eine Vertretung auf Landesebene wichtig ist. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit den neu gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern.“
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt im Bereich der Kitas sind Elternbeiratsvorsitzende, Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden beziehungsweise der Stellvertreterin beziehungsweise dem Stellvertreter abgegeben werden kann.
Im Bereich der Kindertagespflege sind die Eltern wahlberechtigt. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht.
Wer kandidiert?
Die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten werden im Folgenden vorgestellt:
Kandidatinnen und Kandidaten LEBK 2025 Kindertageseinrichtungen (PDF)
Kandidatinnen und Kandidaten LEBK 2025 Kindertagespflege (PDF)
Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung
Der LEBK wird künftig aus mindestens neun und höchstens 20 Mitgliedern bestehen. Die Amtszeit startet am 1. April und dauert zwei Jahre. Der LEBK ist die Vertretung der Eltern auf Landesebene, deren Kinder in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden. Er vertritt die Interessen der Eltern der in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder sowie die Interessen der Kinder. Außerdem berät der LEBK des Kultusministeriums in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung gesetzlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird.
Am 23. November 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in Kraft getreten, in dem der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg erstmalig gesetzlich verankert wird. Näheres zur Wahl des LEBK wird in der Verordnung des Kultusministeriums über den Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung geregelt.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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