
Am 4. April 2025 lädt die Staatsanwaltschaft Berlin Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Sportverbände zu einem Fachtag unter dem Titel „Justiz und Sport gemeinsam gegen Hasskriminalität“ in das Kriminalgericht Moabit ein.
Hasskriminalität ist im Sport sicherlich nicht allgegenwärtig, die meisten Sportlerinnen und Sportler gehen respektvoll miteinander um. Nichtsdestotrotz kann es gerade in Wettkampf- und Trainingssituationen zu Vorfällen kommen, in denen Vorurteile herausbrechen. Dann fallen Äußerungen oder erfolgen sogar physische Angriffe auf Mitspielerinnen und Mitspieler und sportliche Gegnerinnen und Gegner. Und die richten sich dann nicht gegen die konkrete Person, sondern an diese als Vertreterin und Vertreter einer bestimmten Personengruppe: wegen der dieser Gruppe zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements oder wegen deren Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status‘, einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträch-tigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes.
Zwischen einigen Sportverbänden und der Staatsanwaltschaft Berlin sind zur effektiveren Verfolgung solcher Vorfälle Kooperationsvereinbarungen geschlossen worden. Nicht nur deren Vertreterinnen und Vertreter, sondern auch Interessierte anderer Sportverbände sollen bei dem Fachtag nun erste Erfahrung austauschen und Gelegenheit haben, sich für den Umgang mit vorurteilsmotivierter oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnenden Straftaten zu sensibilisieren.
Dazu wird es eine kurze Einführung in die Thematik durch die Leiterin der „Zentralstelle Hasskriminalität“ bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Ines Karl, geben. Weiteren Input gibt dann Hannah Heuser, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Leipzig und dort mit dem Forschungsprojekt „Der strafrechtliche Umgang mit digitalem Hass“ befasst. Nachmittags stehen unter anderem Themenworkshops zu „Antisemitismus“, „antimuslimischem Rassismus“ und „Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder Orientierung“ auf dem Programm.
Ebenso wie bei den getroffenen Kooperationsvereinbarungen geht es bei dem Fachtag nicht darum, eine „Strafverfolgung um jeden Preis“ zu ermöglichen. Ziel ist vielmehr, derartige Vorfälle zu erkennen, einzuordnen und rechtsfreie Räume zu vermeiden: Handelt es sich um Vor-kommnisse, auf die sinnvollerweise vereins- oder verbandintern reagiert werden sollte? Oder weisen diese bereits eine solche Erheblichkeit auf, dass auch eine Strafverfolgung sinnvoll erscheint? Und wie kann letzterenfalls eine zeitnahe und möglichst umfassende Übermittlung der für die Strafverfolgung erforderlichen Informationen erfolgen und jedenfalls werden?
Anmeldungen für interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Sportverbänden – insbesondere auch für interessierte Trainerinnen und Trainer, Jugendkoordinatorinnen und -koordinatoren und andere – sind weiterhin möglich unter per Mail an STA-Abt231@sta.berlin.de .
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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