Zoll online – Pressemitteilungen – Heilbronner Zoll prüft Einhaltung des Mindestlohns

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

110 Zöllner führten 464 Personenbefragungen durch

Bundesweite Ergebnisse

Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Regionale Ergebnisse Hauptzollamt Heilbronn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn beteiligte sich an dieser Präventivmaßnahme mit einem Großaufgebot von insgesamt 110 Beschäftigten an beiden Tagen, 32 davon vom Standort Tauberbischofsheim. Die Maßnahme begann am 11. September in den frühen Morgenstunden und endete erst spät abends am 12. September.

„Die Anzahl von 464 durchgeführten Personenbefragungen an den beiden Tagen lässt die Kontrolldichte erahnen, die mit dieser Aktion erreicht wurde und unterstreicht die gewünschte präventive Wirkung dieser Sonderprüfung“, so Zolloberamtsrat Lehmann, Einsatzleiter der Aktion vom Heilbronner Zoll.

Die Einsatzorte lagen im gesamten Bezirk. Kontrollierte Betriebe entstammten hauptsächlich Branchen, für die kein Branchenlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt und die somit unter das Mindestlohngesetz fallen. „Präsent waren wir – wie angekündigt – im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Betrieben des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes, aber auch im Einzelhandel, in Friseurbetrieben oder Nagelstudios“, berichtet Einsatzleiter Lehmann.

Tatsächliche Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße wurden an den beiden Kontrolltagen 24 Mal festgestellt. In insgesamt 72 Fällen sind aufgrund erster Erkenntnisse weitere Prüfungen durch die FKS notwendig. Während beider Kontrolltage führte die FKS insgesamt 108 Mal eine sogenannte Geschäftsunterlagenprüfung durch. Davon dauern 60 Prüfungen noch an und 48 Prüfungen konnten bereits während der Sonderprüfung abgeschlossen werden. In sechs Verdachtsfällen wurden Anhaltspunkte möglicher Beitragsvorenthaltung festgestellt. Ebenfalls sechs Mal ergaben sich Anhaltspunkte illegaler Ausländerbeschäftigung. Zudem liegen in neun Fällen Hinweise auf mögliche Fälle eines Leistungsbetrugs vor.

Bei elf der festgestellten Verstöße reichten die Verdachtsmomente unmittelbar aus, um noch vor Ort Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Personen einzuleiten.

In darüber hinaus zusätzlichen 27 weiteren Sachverhalten stellten die Zöllner sonstige Verstöße fest, wie beispielsweise Aufzeichnungspflicht- oder Mitführungspflichtverletzungen von Unterlagen beziehungsweise Dokumenten sowie Sofortmeldeverstöße an die Versicherungsträger.

Illegal ist unsozial – Schwarzarbeit verstößt nicht nur gegen Recht und Gesetz, sondern schadet jedem Einzelnen. Für Viele bedeutet, ein paar Euro an der Steuer vorbei zu führen, ein Kavaliersdelikt. Doch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sind ein Problem für Fiskus und Sozialversicherung, aber auch für Unternehmen. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität! Der legal handelnde Arbeitgeber kann mit illegaler Konkurrenz regelmäßig nicht mithalten. Das Sozialsystem kann nur funktionieren, wenn jeder bereit ist, seinen Beitrag zu leisten.

Ziel aller Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist daher auch, die gesellschaftliche Akzeptanz für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bevölkerung zu minimieren und ein erhöhtes Unrechtsbewusstsein in der Gesellschaft dafür zu wecken. Die Kontrollen der FKS erfolgen sowohl auf Grundlage konkreter Hinweise, gestützt auf risikoanalytischen Auswertungen, verdachtsunabhängig und überwiegend präventiv innerhalb sogenannter Schwerpunktprüfungen, grundsätzlich in allen Branchen des Arbeitslebens, hauptsächlich aber in solchen, in denen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erfahrungsgemäß besonders häufig vorkommen.

Im Rahmen dieses ganzheitlichen Prüfungsansatzes kontrolliert die FKS neben der Einhaltung des Mindestlohns alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, beispielsweise sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Sachverhalte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis.

Weitergehende Informationen finden Sie in den Fachthemen in der Rubrik „Arbeit“.

Rubrik „Arbeit“

[ad_2]

Quelle : Zoll.de

+++EILMELDUNG+++ Kaminbrand in Wertheim 08.03.2016 – Bildergalerie und Video

S RAY PreSale Store