PETA begrüßt Entscheidung und fordert kürzere Übergangsfrist
Berlin / Stuttgart, 28. August 2015 – Ende der tierquälerischen Pelzzucht: Nach einer umfassenden Debatte hat sich das Bundeskabinett gestern dem vom Bundesrat initiierten Gesetzesentwurf gegen Pelztierhaltung angeschlossen und einem Verbot der Haltung sogenannter Pelztiere in Deutschland zugestimmt. Nach einer von der Pelzwirtschaft gewonnenen Klage gegen die Pelztierhaltungsverordnung beim Oberverwaltungsgerichtes Schleswig im Dezember 2014 brachte der Bundesrat den Gesetzesentwurf auf den Weg. Dieser setzt den Pelzfarmbetreibern eine Übergangsfrist von 10 Jahren zum konsequenten Ausstieg aus ihrem Geschäft mit dem Tierleid an. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung, fordert jedoch eine wesentlich kürzere Übergangszeit von 5 Jahren. Dieser Zeitraum ist angesichts der seit Jahrzehnten stattfindenden Diskussion über die tierquälerische Pelztierhaltung verfassungskonform. Außerdem appelliert PETA, dieses Verbot ausdrücklich im Tierschutzgesetz und nicht nur – wie nun geplant – im Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz zu verankern.
„Das konsequente Verbot der Pelztierhaltung und damit einer großen gewerblichen Tierhaltungsbranche stellt einen Meilenstein für das deutsche Tierschutzrecht dar“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA Deutschland e.V. „Mit diesem längst überflüssigen Beschluss macht Deutschland nach langer Debatte einigen Boden wieder gut und verhindert den qualvollen Tod von Hunderttausenden Chinchillas, Füchsen, Mardern oder Nerzen.“
2006 wurden den Pelztierhaltern mit der Ergänzung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung in drei Etappen höhere Auflagen in der Tierhaltung vorgeschrieben, die aber nahezu von keinem Unternehmer umgesetzt wurden. Die Züchter klagten vor mehreren Verwaltungsgerichten, so auch vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Während dieses 2012 die Klage eines großen Nerzzüchters gegen die Auflagenverfügung des Landkreises Plön abwies, gab in der Berufungsinstanz das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein dem Nerzzüchter Recht. Dies geschah jedoch nur aus formalen, nicht aus fachlichen Gründen: Die Haltungsverschärfungen hätten durch ein beschlossenes Gesetz des Parlaments verabschiedet werden müssen, nicht lediglich durch eine Rechtsverordnung. Nun reagierte der Gesetzgeber nach der sturen Beibehaltung der illegalen Haltungsbedingungen klar und konsequent: Er beendet das brutale Geschäft der Pelztierzüchter, die noch vor wenigen Monaten das nicht rechtskräftige Urteil als „Grundsatzurteil für ihre Berufsfreiheit“ feierten.
Weitere Informationen:
PETA.de/IllegalePelzfarmen
PETA.de/Pelzfarm
Pelz.PETA.de/Nerzfarmen-in-Deutschland/