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Steuerstrafverfahren eingeleitet
Am 21. Januar 2019 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Lörrach am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn ein Fahrzeug mit Freiburger Kennzeichen und verhinderten dabei den Einfuhrschmuggel von mehr als sieben Kilogramm Wasserpfeifentabak und eines Smartphones.
Mit dem Fahrer saßen in dem Fahrzeug ein junges Ehepaar aus Freiburg und deren zwei kleine Kinder. Zum Reiseweg gab der Fahrer an, sie kämen vom Flughafen Zürich, er habe die Familie dort abgeholt. Der Familienvater erklärte auf die Frage nach mitgebrachten Waren, man sei auf der Heimreise aus dem Libanon, im Gepäck befände sich nur Kleidung.
Die Beamten entschlossen sich zu einer Gepäckkontrolle und fanden schon im ersten Koffer Utensilien für eine Wasserpfeife. Er wisse nicht, was das sei, gab der Mann an, auch werde bei ihnen zu Hause wegen der kleinen Kinder nicht geraucht. Kaum ausgesprochen fand einer der Zöllner eine 50-Gramm-Packung Wasserpfeifentabak. Im Zuge der weiteren Gepäck- und Fahrzeugkontrolle beförderte die junge Frau schließlich aus einer neben sich stehenden Tasche vierzig weitere solche Tabakpäckchen, abgepackt in vier Stangen, zutage. In den Koffern verteilt steckten zwischen Kleidungsstücken zusätzlich 80 dem Aufdruck und der Erklärungen der Frau nach mit Gewürzen gefüllte Packungen. Tatsächlich handelte es sich bei deren Inhalt aber auch um Wasserpfeifentabak.
Insgesamt ergab sich so eine Menge von mehr als sieben Kilogramm unversteuertem Wasserpfeifentabak. Dann noch auf die Verpackung eines Smartphones angesprochen, die sich ebenfalls in einem Koffer befand, gab die Frau schließlich zu, der Tabak und das neue Smartphone, das man ihr im Libanon geschenkt habe, gehörten ihr.
Gegen die Frau wurde schließlich ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. 250 Gramm des Rauchtabaks konnten ihr als Freimenge belassen werden. Für die restliche Menge musste sie Zoll, Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Einschließlich der Abgabe für das Smartphone bezahlte die Frau schließlich knapp 1.100 Euro.
Schließlich konnte die Familie ihren Weg fortsetzen. Den Ausgang des Strafverfahrens hat die Frau noch abzuwarten. Hätten sie oder ihr Ehemann die mitgebrachten Waren gleich ehrlich angemeldet, wäre der Frau das Verfahren und der ganzen Familie die Aufregung erspart geblieben.
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Quelle : Zoll.de
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