Zoll online – Pressemitteilungen – Info-Veranstaltung zum Brexit mit dem Zoll

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IHK und das Hauptzollamt Rosenheim informieren über die Auswirkungen eines Brexit für die regionale Exportwirtschaft

Stephan Wagner, Leiter des Zollamts Reischenhart, im Infogespräch mit Firmen
Stephan Wagner, Leiter des Zollamts Reischenhart, im Infogespräch mit Firmen

Bei drei von der IHK für München und Oberbayern veranstalteten Informationsvormittagen in Rosenheim, Mühldorf und Weilheim unterstützten Zollspezialisten des Hauptzollamts Rosenheim bei Fragen zum Brexit.

Nach den Fachvorträgen der Spezialisten aus der Wirtschaft und einer Diskussionsrunde hatten die Vertreter der Unternehmen die Möglichkeit, sich vor Ort bei den für sie zuständigen Beamten der Zollämter Altötting-Autobahn, Reischenhart und Weilheim sowie den Zollfachleuten des Hauptzollamts Rosenheim speziell über die bei ihnen auftretenden Fragen zum Zoll- und Präferenzrecht, zu Lieferantenerklärungen und über die Exportkontrolle nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU zu informieren.

Für die Zollbehörden kommen keine neuen Aufgaben hinzu. Die Abfertigung von Waren aus dem Vereinigten Königreich, welches nach dem Brexit einem Drittland gleichgestellt sein wird, und der Export von heimischen Erzeugnissen dorthin ist für den Zoll eine vertraute Kernaufgabe. In einer Gesamtbewertung der Brexit-Folgen rechnet die Zollverwaltung allerdings mit einem erhöhten Abfertigungs- und Kontrollaufwand. In der Folge daraus wird auch mit einem erhöhten Personalbedarf gerechnet. Dafür wurden bereits bundesweit 900 Planstellen eingeplant. Auch wurde das Zoll-Abfertigungssystem ATLAS einem Brexit-Stresstest unterzogen, welcher die Lastfähigkeit des Gesamtsystems bewiesen hat.

„Unsere Zöllner sind gut vorbereitet“, so auch die Einschätzung der Referatsleiterin für das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK für München und Oberbayern, Johanna Wegner. Bei den Unternehmen wird jeweils individuell zu klären sein, welche Auswirkungen die notwendige Erhebung des Zolls auf das jeweilige Produkt oder auf den firmeninternen Ablauf haben wird, so das Fazit aller teilnehmenden Fachleute und Unternehmensvertreter.

Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, Patrizia Kaiser, weist hierzu auf die Angebote des Zolls hin: „Die Internetseite der deutschen Zollverwaltung (www.zoll.de) stellt unter „Unternehmen > Zölle > ATLAS > Voraussetzungen für die Teilnahme“ umfangreiche Informationen über die Voraussetzungen zur Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS sowie über den Funktionsumfang von ATLAS zur Verfügung. Bei weitergehenden Fragen berät Sie auch die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion in Dresden (Telefon: 0351 44834-520; E-Mail: info.gewerblich­@zoll.de). Darüber hinaus stehen auch das Hauptzollamt Rosenheim und seine Zollämter den Wirtschaftsbeteiligten in der Region für weiterführende Auskünfte zur Verfügung.“

Voraussetzungen zur Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS
Zoll-Auskunft

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Quelle : Zoll.de

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