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Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte in der Taxibranche
Der Inhaber eines Taxiunternehmens wurde durch das zuständige Amtsgericht Radolfzell wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 40 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hat der Unternehmer einen Taxifahrer über mehr als drei Jahre hinweg beschäftigt, ohne diesen jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben.
Der angestellte Mann hatte zwar als Einzelunternehmer mehrere selbstständige Gewerbe angemeldet, diese hatten jedoch mit der ausgeübten Tätigkeit als Taxifahrer nichts zu tun. Wie sich herausstellte, benutzte er für die Taxifahrten auch kein eigenes Fahrzeug. Somit unterlag er als abhängig Beschäftigter der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Der Schaden für die Sozialkassen beträgt insgesamt fast 50.000 Euro. Der Taxiunternehmer hat nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihm nachgefordert.
Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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