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Neun Arbeitnehmer vorläufig festgenommen
Am 9. und 10. Mai 2019 überprüften insgesamt 117 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 316 Personen von 114 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen ergaben sich 58 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
- 23 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
- 22 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in sieben Fällen Verdacht auf Scheinselbstständigkeit),
- zehn Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) und
- drei Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befanden sich auch neun albanische und kosovarische Staatsangehörige, die auf den Baustellen beschäftigt wurden.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische und kosovarische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Die neun Männer verfügten über keinen gültigen Aufenthaltstitel.
Die Zöllner nahmen sie daraufhin vorläufig fest.
Es wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen die Arbeitnehmer eingeleitet.
Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Die Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
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Quelle : Zoll.de
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