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Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz
Am 14. Mai 2019 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken die einreisenden Passagiere eines Fluges aus der Türkei nach Saarbrücken.
Durch die Kontrolle verhinderten die Zöllner, dass nicht einfuhrfähige Lebensmittel ins Saarland gelangten.
Ein Reisender passierte den grünen Kanal für anmeldefreie Waren und wurde dabei routinemäßig befragt. Konkret wurde er auf das Mitbringen nach verbrauchsteuerlichen Waren und tierischen Lebensmitteln angesprochen. Er gab wahrheitsgemäß an, dass er tierische Lebensmittel in seinem Reisegepäck hätte.
Aufgrund der Angabe nahmen die Zöllner das Reisegepäck genauer unter die Lupe. Es kamen neun Kilogramm Käse und zwölf Kilogramm Honig in Waben zum Vorschein.
Nach den getroffen Feststellungen leiteten die Zöllner noch vor Ort ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz ein und stellten die verbotenen Urlaubsmitbringsel sicher.
Die sichergestellten Lebensmittel wurden mittlerweile an das Landesamt für Verbraucherschutz Saarland übergeben. Dort werden die Lebensmittel in eigener Zuständigkeit veterinärrechtlich untersucht und im Anschluss vernichtet.
Der Zoll überwacht zum Schutz der Bevölkerung unter anderem auch die ordnungsgemäße Einfuhr von Lebensmitteln. Für Erzeugnisse tierischen Ursprungs wurden seitens der Gemeinschaft spezifische Hygienevorschriften geschaffen, die neben den allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit einzuhalten sind.
Detaillierte Informationen zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs finden Sie auf unserer Website im Bereich „Schutz der menschlichen Gesundheit“.
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Quelle : Zoll.de
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