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Weitere Prüfungen erforderlich
„Bereits letzten Freitag haben 52 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe geprüft“, so Pressesprecher Oliver Bachmann. „Insgesamt wurden 21 Betriebe und dort 90 Personen mittels Befragungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Mindestlohngesetz geprüft.“
In 33 Fällen sind bei Arbeitnehmern Auffälligkeiten festgestellt worden, die jeweils einer weiteren Prüfung nach dem Mindestlohngesetz bedürfen. Hier stehen fehlende Stundenaufzeichnungen oder die mögliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns im Fokus. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 9,19 Euro je Zeitstunde.
Das eventuelle Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist Prüfungsgrundlage in weiteren 26 Fällen. Fünf Sachverhalte bedürfen einer weiteren Prüfung hinsichtlich des etwaigen unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen.
„Gegen 19 männliche Arbeitnehmer wurde wegen ausländerrechtlichen Verstößen jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Besonders auffällig war ein türkischer Staatsbürger, der sich mit gefälschten bulgarischen Papieren legitimieren wollte“, führte Bachmann aus.
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Quelle : Zoll.de
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