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Rund 100 Unregelmäßigkeiten festgestellt
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe befragten Bedienstete des Hauptzollamts Erfurt in Thüringen und Südwestsachsen insgesamt 559 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (328 in Thüringen und 231 in Südwestsachsen) zu ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen und führten 40 Geschäftsunterlagenprüfungen (22 in Thüringen und 18 in Südwestsachsen) durch.
Dabei stellten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 94 Unregelmäßigkeiten (69 in Thüringen und 25 in Südwestsachsen) fest. In 33 Fällen (19 in Thüringen und 14 in Südwestsachsen) gab es Hinweise, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht den allgemeinen Mindestlohn von 9,19 Euro je Arbeitsstunde von ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen.
In 13 Fällen (12 in Thüringen) gab es Anhaltspunkte, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht oder nicht in voller Höhe abführt.
In 21 Fällen (13 in Thüringen und acht in Südwestsachsen) stellten die Beamten ausländische Staatsangehörige bei einer Tätigkeit fest, die laut vorgelegten Dokumenten keine Arbeitserlaubnis hatten.
Außerdem erbrachte die Prüfung noch drei Hinweise (zwei in Thüringen) zu Leistungsmissbrauch und 24 Hinweise (23 in Thüringen) auf sonstige Verstöße, wie zum Beispiel das Nichtführen von Stundenaufzeichnungen.
Aufgrund der Feststellungen wurden in Thüringen bereits zehn Bußgeldverfahren, unter anderem wegen illegaler Beschäftigung, eingeleitet.
Bei einer Prüfung im Erzgebirgskreis wollte sich eine Person der Prüfmaßnahme entziehen und verletzte dabei einen Zollbeamten leicht. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen indischen Staatsangehörigen, der für die Bundesrepublik Deutschland keine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
Bei dieser Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe geprüft. Die Prüfungen fanden hauptsächlich am 7. Juni 2019 in den Nachmittags- und Abendstunden statt. Das Hauptzollamt Erfurt wurde bei dieser Prüfung von der Bundespolizei, der Landespolizei Thüringen und vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt.
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Quelle : Zoll.de
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