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Verdacht auf Leistungsmissbrauch, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg überprüfte am 7. Juni 2019 im Rahmen einer bundesweiten Aktion im Hotel- und Gaststättengewerbe verdachtsunabhängig 64 Unternehmen im Großraum Nürnberg.
Bis Mitternacht waren über 60 Nürnberger Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und haben über 240 in- und ausländische Arbeitskräfte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, gesetzeswidrige Arbeitsbedingungen aufzudecken. Neben der Einhaltung des Mindestlohns wurden auch alle anderen Aspekte, wie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen oder Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, kontrolliert.
Die Überprüfungen führten unmittelbar zur Einleitung von circa 30 Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber und Beschäftigte, hauptsächlich aufgrund von Verstößen gegen die Mitführungspflicht von Dokumenten und die Sofortmeldepflicht.
Des Weiteren ergaben sich eine Reihe von Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
Diese Sachverhalte erfordern nun weitere Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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Quelle : Zoll.de
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