Zoll online – Pressemitteilungen – 85 Kilogramm Wasserpfeifentabak

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Verstöße gegen Kleinverkaufspreis und Verpackungszwang

Am Abend des 18. Juni 2019 haben Beamte des Hauptzollamts Stuttgart insgesamt 85 Kilogramm Wasserpfeifentabak aufgrund von Verstößen gegen den Kleinverkaufspreis und den Verpackungszwang bei Kontrollmaßnahmen in verschiedenen Shisha-Bars sichergestellt.

In einem Fall wurde für die Zubereitung einer Shisha Tabak aus der Kleinverkaufsverpackung entnommen und zu einem vom Kleinverkaufspreis abweichenden Preis verkauft. Außerdem wurde Tabak in Plastikbehältnisse umgefüllt und somit gegen den Steuerzeichenzwang verstoßen.

Gegen die Betreiber von drei Lokalen wurden Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Die Steuerhinterziehung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

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Quelle : Zoll.de

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