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Frankreich und Deutschland bekämpfen gemeinsam Schwarzarbeit
34 französische und deutsche Einsatzkräfte kontrollierten am 25. Juni 2019 in der Zeit von 06:30 bis 09:00 Uhr an der Autobahn 6, Grenzübergang „Goldene Bremm“, den grenzüberschreitenden Berufsverkehr. Ziel der Kontrolle war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
„Gemeinsame Kontrollen verkürzen unsere Wege, weil wir Informationen aus beiden Ländern unmittelbar abgleichen können“, so Matthias Druy, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken. „Diese Kontrollen sind für mich ein Stück gelebtes Europa.“
Neben der sprachlichen Unterstützung wurde beispielsweise überprüft, ob die in das Nachbarland entsandten Arbeitnehmer ordnungsgemäß angemeldet waren.
In die Kontrollmaßnahme waren auf französischer Seite die Arbeitsverwaltung, der Renten- und Sozialversicherungsträger und die Polizei sowie auf deutscher Seite die Bundespolizei und der Zoll eingebunden.
Insgesamt wurden 42 Personen auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte in Frankreich befragt. Die Arbeitnehmer machten Angaben zu ihrer Person, zur Art und Dauer ihrer Tätigkeit, dem Gehalt, der Krankenversicherung, dem Aufenthaltsstatus und gegebenenfalls der Arbeitsgenehmigung.
Während der Kontrolle ergaben sich Anhaltspunkte, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt wurden und notwendige Arbeitserlaubnisse nicht vorlagen. Bei einem französischen Staatsangehörigen wurden darüber hinaus 18 Gramm Amphetamin sichergestellt.
„Stichprobenweise überprüften die französischen Kollegen im Anschluss noch einige Einsatzorte der befragten Arbeitnehmer. Dadurch erhalten wir ein vollständigeres Bild der grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnisse.“ An einer der überprüften Baustellen bestand der Verdacht der Scheinselbstständigkeit.
Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an. In mehreren Fällen werden die bisher erlangten Informationen durch Geschäftsunterlagenprüfungen ergänzt.
Zeitgleich wurden außerdem Kontrollen an den Grenzübergängen Neulauterburg (Lauterbourg), Iffezheim (Roppenheim) durchgeführt.
Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sieht die grenzüberschreitende Überwachung der Behörden vor, die im jeweiligen Land für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zuständig sind.
Das bedeutet, dass notwendige Informationen über Unternehmen, Beschäftigte, Verleiher, Leiharbeitnehmer oder Arbeitslose, die Leistungen beziehen (unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte) untereinander ausgetauscht werden. Ebenso werden Verfahrensausgänge ausgetauscht.
Seit 1996 finden diese grenzüberschreitenden Kontrollen regelmäßig statt. Mit Erfolg: Infolge dieser gemeinsam koordinierten Kontrollen wurden bereits mehrere Ermittlungsverfahren in Frankreich und in Deutschland durchgeführt.
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Quelle : Zoll.de
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