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Zahl steuerrechtlicher Zuwiderhandlungen weiter auf hohem Niveau
Bei der Kontrolle mehrerer Shisha-Bars am Abend des 22. Juli 2019 sind dem Stuttgarter Zoll erneut tabaksteuerrechtliche Unregelmäßigkeiten in größerem Umfang aufgefallen. Die Beamten leiteten gegen alle der vier kontrollierten Lokalbetreiber ein Steuerstrafverfahren ein und stellten insgesamt mehr als 40 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.
In den Bars wurde Shisha-Tabak unter Verstoß gegen den Verpackungszwang aus Gefäßen zwischen 250 und 1.000 Gramm zum Verbrauch abgegeben. Darüber hinaus wurde der Kleinverkaufspreis durch den portionsweisen Verkauf des Tabaks überschritten.
Neben den Bestimmungen nach dem Tabaksteuergesetz stand auch die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz im Fokus der Zöllner. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besteht in mindestens einem Fall der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.
Schon im vergangenen Monat wurden bei Kontrollen in Stuttgarter Shisha-Bars rund 85 Kilogramm Pfeifentabak aufgrund von Verstößen gegen den Verpackungszwang und den Kleinverkaufspreis sichergestellt.
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