Zoll online – Pressemitteilungen – Sondereinsatz zur Kontrolle von Taxen, Uber-Fahrzeugen und Tuning

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Hervorragende Zusammenarbeit von Polizei, Hauptzollamt und Stadtverwaltung Düsseldorf

Sieben Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf, drei Polizisten der Inspektion Mitte sowie zwei Beamte des Ordnungs- und Servicedienstes und weitere acht Beamte der Stadt Düsseldorf führten in der Nacht vom 9. auf den 10. August 2019 Kontrollen von Taxen und Uber-Fahrzeugen in der Düsseldorfer Innenstadt durch.

Insgesamt wurden 135 Personen überprüft.

Die Polizei Düsseldorf sprach dabei

  • vier Platzverweise aus,
  • fertigte zwei Strafanzeigen wegen Verkehrsverstößen,
  • ließ eine Blutprobe entnehmen und
  • eröffnete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund unzulässigen Tunings.

Die Beamten des Hauptzollamts leiten

  • fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz ein,
  • nahmen ein Verwarnungsgeld wegen nicht mitgeführten Ausweisdokumenten,
  • stellen zweimal den Verdacht auf Schwarzarbeit fest,
  • fanden einen Verdacht auf Leistungsbetrug und
  • leiteten zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht ein.

In diesen beiden Fällen wurde durch die Eilstaatsanwaltschaft die Beschlagnahme von Mobiltelefonen durch die Zöllner angeordnet, um Daten der Uber-App der Fahrer auslesen zu können. Dies ist im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns in diesen Fällen nötig. Eine Beschlagnahme musste mit Zwang durch die Zöllner durchgeführt werden, da der Betroffene die freiwillige Herausgabe des Smartphones trotz der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft verweigerte.

Darüber hinaus prüfen die Beamten des Hauptzollamts Düsseldorf nun in den nächsten Wochen die übrigen erhobenen Daten der kontrollierten Fahrer, ob nicht noch in weiteren Fällen Verstöße gegen den Mindestlohn oder andere Bestimmungen vorliegen.

Anwesende Vollziehungsbeamte der Düsseldorfer Stadtkasse konnten im Rahmen der Kontrolle 3.000 Euro vollstrecken und ein Fahrzeug pfänden.

Der Ordnungs- und Servicedienst leitete

  • 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund verschiedener Verstöße gegen Taxifahrer ein.

Die Beamten des Straßenverkehrsamts leiteten bei der Kontrolle insgesamt

  • 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen bei der Personenbeförderung ein.

„Wie bereits bei den verschiedenen Kontrollen im Gastronomiegewerbe hat sich auch jetzt wieder die hervorragende Zusammenarbeit von Polizei, Stadtverwaltung und Zoll bewährt“, so Stefan Py, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

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Quelle : Zoll.de

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