Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll beschlagnahmt am Frankfurter Flughafen Zigaretten im Reiseverkehr

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32.000 Schmuggelzigaretten bei Einreise aus der Ukraine sichergestellt


Im Koffer geschmuggelte Zigaretten

Am 3. August 2019 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen zwei Koffer eines Reisenden, der bei seiner Einreise aus der Ukraine diese durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren transportieren wollte. Das Öffnen der beiden Gepäckstücke förderte insgesamt 160 Stangen Zigaretten zutage.

„Die beiden Koffer beinhalteten ausschließlich Zigaretten, persönliche Gegenstände wie Kleidung waren nicht enthalten“, so Lena Drechsel, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Gegen den mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die 32.000 Zigaretten als Beweismittel wurden sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beträgt rund 8.200 Euro. Die Ermittlungen dauern an.

Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte, wie zum Beispiel Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende, in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.

Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main insgesamt 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert. 3.880 Steuerstrafverfahren wurden erledigt. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlags geahndet werden.

Auffällig war eine Häufung von nichtangemeldeten Zigaretten im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Schmuggelfälle mit circa 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak aufgedeckt. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro.

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Quelle : Zoll.de

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