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Patentrechtsverletzende Smartphones, Tablet-PCs, die Designrechte verletzen, oder Kopien elektronischer Spielzeuge bekannter Hersteller
Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Suche nach dem günstigsten Angebot landen beim Online-Einkauf häufig bei vermeintlich günstigen Alternativprodukten, die nach nur wenigen Klicks direkt bis an die Haustür geliefert werden.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Gefahren, die gefälschte Elektronikartikel in sich bergen, zu sensibilisieren, nimmt die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Generalzolldirektion zusammen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in diesem Jahr zum ersten Mal an der führenden Messe für elektronische Konsumgüter, der Internationalen Funkausstellung (IFA), in Berlin teil.
Messestand von Zoll und Deutschem Patent- und Markenamt
Ausstellungszeitraum: 6. bis 11. September 2019
Ausstellungsort: Halle 26, Stand 215
Experten der ZGR erläutern anhand von Ausstellungsstücken am Messestand Sicherheitsrisiken, die von gefälschten Waren ausgehen, und informieren darüber, wie man insbesondere im Online-Handel den Kauf gefälschter Waren vermeidet.
Die ZGR steht zudem während der gesamten Messe den Fachbesuchern und Ausstellern für Fragen zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums und insbesondere bezüglich der Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll bei der Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie zur Verfügung.
Experten des DPMA informieren über die Erteilung von Patenten und die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs.
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion VI der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für die Bearbeitung von sogenannten Grenzbeschlagnahmeanträgen.
Jeder Inhaber eines gültigen Rechts geistigen Eigentums (zum Beispiel Marke, Patent, Urheberrecht) hat die Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Je nach Umfang des bewilligten Antrags hält der deutsche Zoll oder auch der Zoll eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union Waren aus Drittländern an (zum Beispiel bei der Einfuhr), die im Verdacht stehen, die Rechte geistigen Eigentums des Antragstellers zu verletzen.
Bestätigt sich der Verdacht der Rechtsverletzung, so werden die Waren, gegebenenfalls nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens, vernichtet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das Kompetenzzentrum für alle gewerblichen Schutzrechte des geistigen Eigentums. Es ist für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.
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Quelle : Zoll.de
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