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Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert Gewerbetreibende
Am 25. November 2019, und damit zu Beginn der Weihnachtsmarktsaison, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg ein sichtbares Zeichen gesetzt, indem sie mit 50 Zollbeamtinnen und -beamten die Marktstände auf einem Weihnachtsmarkt in der Hamburger Innenstadt umfassend prüfte.
Dabei wurden 57 Personen (Arbeitnehmer und selbstständige Gewerbetreibende) in 32 Betrieben angetroffen und überprüft. Es ergaben sich in sieben Betrieben Anhaltspunkte dafür, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird.
Zwölf Arbeitnehmer erhalten Leistungen vom Jobcenter und haben die Arbeitsaufnahme auf dem Weihnachtsmarkt nicht angezeigt. Hier erfolgen nachgehende Prüfungen der Geschäftsunterlagen.
„Mit unseren Kontrollen verhelfen wir den vielen Servicekräften auf den Weihnachtsmärkten zu ihrem gerechten Lohn und damit zu einer schöneren Adventszeit“, so die Pressesprecherin Kristina Severon.
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Quelle : Zoll.de
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