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Die Abfallwirtschaft im Main-Tauber-Kreis wird ab dem 1. Januar 2020 grundlegend modernisiert und bürgerfreundlicher gestaltet. Künftig müssen Privathaushalte und Gewerbetreibende zum Jahresbeginn keine Müllmarke mehr kaufen. Stattdessen, so informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT), erhält jeder Haushalt oder Betrieb immer im März einen Gebührenbescheid für das laufende Jahr. Die Müllgebühr kann dann an den AWMT überwiesen oder über ein SEPA-Mandat abgebucht werden.
Die Voraussetzungen wurden im Laufe des Jahres 2019 geschaffen: Alle Restmüll-, Biomüll- und Papiergefäße im Main-Tauber-Kreis tragen jetzt einen elektronischen Chip. Darauf ist eine individuelle Identifikationsnummer gespeichert. Damit kann jedes Gefäß einem bestimmten Haushalt oder Gewerbebetrieb zugeordnet werden („Identsystem“).
Bis Mitte Dezember erhält jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb einen Mustergebührenbescheid. Damit möchte der AWMT überprüfen, ob alle Daten richtig erfasst sind, so dass korrekte Rechnungen erstellt werden können. Der Mustergebührenbescheid informiert jeweils über die Anzahl und die jeweilige Abfallart der Müllgefäße, die für den betreffenden Haushalt bzw. den betreffenden Gewerbebetrieb registriert sind. Ebenso nennt er als Musterrechnung die entsprechende Höhe der Müllgebühren für 2020 nach der neuen Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 und 2021.
Der Mustergebührenbescheid ist jedoch keine Aufforderung zur Zahlung. Der AWMT bittet die Empfängerinnen und Empfänger lediglich, die Angaben auf dem Mustergebührenbescheid zu kontrollieren. Überprüft werden sollen die Angaben zur Anzahl der Müllgefäße, zur jeweiligen Abfallart, zur Größe der Müllgefäße und zur jeweiligen Behälternummer. Wenn alle Angaben richtig sind, muss der Empfänger des Mustergebührenbescheids nichts weiter tun.
Jeder Haushalt sollte auch nochmals überprüfen, ob alle Müllgefäße mit einem elektronischen Chip ausgestattet wurden. Dies ist dann der Fall, wenn an der Seite der Tonne ein Aufkleber mit Strichcode und Landkreiswappen angebracht wurde. Ab dem Jahr 2020 werden nur noch bechippte Müllgefäße geleert.
Nur wenn Angaben falsch sind oder ein Behälter nicht bechippt wurde, müssen die notwendigen Korrekturen schriftlich an den AWMT gemeldet werden. Der eigentliche Gebührenbescheid wird im März 2020 versandt. Weitere Informationen gibt im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/identsystem.
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Quelle : Wertheim.de
https://wertheimerportal.de/bilder-wertheimer-weihnachtsmarkt-adventskalender-tag-14-im-da-barista-und-spitzer-turm-mit-nachtaufnahmen-14-12-2017/