Main-Tauber-Kreis : Flüssige organische Dünger – Landratsamt legt Ausnahmen für kleine Betriebe fest

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Tractor Field Agriculture Farmer
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Flüssige organische Düngemittel einschließlich Gärresten dürfen nach § 6 Absatz 3 Düngeverordnung (DüV) seit 1. Februar auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Da für Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche (LF) die Einhaltung der Vorgaben nach § 6 Absatz 3 DüV unzumutbar ist, hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen regelt. Die Vorgaben der Allgemeinverfügung müssen unbedingt eingehalten werden, teilt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis mit. Auch die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung sind weiterhin in vollem Umfang gültig.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar und liegt im Landwirtschaftsamt, Wachbacher Str. 52, in Bad Mergentheim zur Einsicht aus. Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6324, 6351 und -6303. lra
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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