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Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterstützt den NID auch in diesem Jahr durch die Betreuung der beiden bekannten Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probenahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen.
Die Sammelstellen sind von Freitag, 14. Februar, bis Freitag, 28. Februar, jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bodenproben können ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen werden. An den Sammelstellen können außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden.
Für den Wein- und Obstbau werden Bodenproben etwa Mitte April angenommen, Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt. Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse sind unbrauchbar.
Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen 12,70 Euro pro Standort (bei zwei Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer.
In Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) sind Bodenproben in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2019 erhöht waren, zusätzlich beprobt werden.
Die Düngeverordnung verpflichtet Betriebsinhaber, jährliche Aufzeichnungen über die verfügbaren Stickstoffmengen im Boden zu führen, zum Beispiel durch die Untersuchungsatteste des NID. Fehlende Aufzeichnungen können zu Sanktionen nach Cross Compliance führen. „Cross Compliance“ („Überkreuzverpflichtung“) bedeutet, dass die Gewährung von Fördermitteln für Landwirte an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft ist.
Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Der Nitratinformationsdienst in Baden-Württemberg wurde daher neu aufgestellt: Seit 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ (www.duengung-bw.de). Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden. Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung.
In den „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung sind die gesonderten Anforderungen zu beachten.
Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6328, -6324 und -6316.
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Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016