Zoll News : Schwarzlohnzahlungen im Reinigungsgewerbe

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Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Scheinselbstständigen wurde der Inhaber einer Nürnberger Reinigungsfirma zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro verurteilt.

Quelle : Zoll.de

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