Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Einhaltung des Mindestlohns nicht nachprüfbar

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Hauptzollamt Regensburg verhängt Bußgeld gegen Kurierdienst

Bei der Überprüfung eines im Landkreis Hof ansässigen Kurierdienstunternehmers stießen selbst die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Hof – an ihre Grenzen.

Zur Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns versuchten die Zöllner vergeblich, die vorgelegten Stundenaufzeichnungen der angestellten Paketzusteller mit den geführten Fahrtenbüchern und den digitalen Daten aus den Paketscannern abzugleichen.

Zwischen sämtlichen Aufzeichnungen ergaben sich gravierende Abweichungen. Eine eindeutige Nachprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns war somit nicht möglich.

Aufgrund der Versäumnisse und der fehlenden Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers verhängte das Hauptzollamt Regensburg gegen den Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 2.600 Euro.

Quelle : Zoll.de

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