Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a.
Ausgabejahr 2020
Datum 14.02.2020
Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB).
Die Bundesanwaltschaft lässt daher seit heute Morgen (14. Februar 2020) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen. Zudem wurde in Bayern die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht.
Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen sich fünf Personen im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.
Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten bereits über Waffen oder sonstige Gegenstände zur Anschlagsbegehung verfügen.
Vor diesem Hintergrund haben mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnungen befasste Landeskriminalämter auch Spezialeinsatzkommandos (SEK) hinzugezogen. Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt, unter dessen Federführung die heutigen Maßnahmen durchgeführt worden sind.
Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
Festnahme mutmaßlicher Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung
Ausgabejahr 2020
Datum 14.02.2020
Festnahme mutmaßlicher Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen (vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 14. Februar 2020)
den deutschen Staatsangehörigen Werner S.
den deutschen Staatsangehörigen Michael B.
den deutschen Staatsangehörigen Thomas N. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Tony E.
vorläufig festnehmen lassen. Ihnen wird vorgeworfen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB).
Wegen Verdachts der Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) wurden zudem vorläufig festgenommen
der deutsche Staatsangehörige Thorsten W.
der deutsche Staatsangehörige Ulf R.
der deutsche Staatsangehörige Wolfgang W.
der deutsche Staatsangehörige Markus K.
der deutsche Staatsangehörige Frank H.
der deutsche Staatsangehörige Marcel W.
der deutsche Staatsangehörige Stefan K. sowie
der deutsche Staatsangehörige Steffen B.
Auf Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse haben sich die Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten erhärtet. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen die vorgenannten Beschuldigten zu stellen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten nach wie vor im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen sich im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Anberaumt und koordiniert wurden die Treffen durch den Beschuldigten Werner S., der in einigen Fällen durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt worden ist. Zudem standen die Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt.
Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.
Die zwölf Festgenommenen werden im Laufe des heutigen oder morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung erlassen und in Vollzug gesetzt
Ausgabejahr 2020
Datum 15.02.2020
Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder sowie Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung erlassen und in Vollzug gesetzt
Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. Februar 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen
den deutschen Staatsangehörigen Werner S.
den deutschen Staatsangehörigen Michael B.
den deutschen Staatsangehörigen Thomas N.
den deutschen Staatsangehörigen Tony E.
den deutschen Staatsangehörigen Thorsten W.
den deutschen Staatsangehörigen Ulf R.
den deutschen Staatsangehörigen Wolfgang W.
den deutschen Staatsangehörigen Markus K.
den deutschen Staatsangehörigen Frank H.
den deutschen Staatsangehörigen Marcel W.
den deutschen Staatsangehörige Stefan K. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Steffen B.
erwirkt. Die Beschuldigten waren gestern (14. Februar 2020) vorläufig festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 5 vom 14. Februar 2020). Sie wurden im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der jeweils Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Quelle : generalbundesanwalt.de
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