Main-Tauber-Kreis : Besitzer sollen befallene Bäume schnellstens aus den Wäldern verbringen

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Waldsterben Farmer In The Woods
Birgit_Lutzer / Pixabay

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„Die Bäume sind geschwächt und können einem Schädlingsbefall kaum Widerstand entgegensetzen“, erklärt Karlheinz Mechler, Leiter des Forstamtes. „Die Schädlinge nutzen die Gelegenheit und können sich massenhaft vermehren. Die einzige erfolgversprechende Maßnahme ist, befallene Bäume frühzeitig zu erkennen, rasch aufzuarbeiten und aus dem Wald zu verbringen.“ Das gelte auch für Sturmbäume: „Hier können die Käfer leicht brüten. Von hier aus kann die verhängnisvolle Entwicklung ihren Lauf nehmen“, sagt Mechler.

Zurzeit erkennt man Fichten, die im vergangenen Spätsommer befallen wurden, daran, dass die Rinde in den oberen Stammteilen abplatzt; die Kronen sind noch grün. Die Käfer sitzen unter der Rinde und warten auf sommerliche Temperaturen, um dann auszufliegen und andere Bäume zu befallen.

Deshalb müssen Fichten mit abplatzender Rinde und die benachbarten, vermeintlich noch gesunden Bäume rasch eingeschlagen werden. Gleiches gilt für umgerissene Bäume, die idealen Brutraum für ausfliegende Borkenkäfer bieten. „Borkenkäfer kennen keine Grundstücksgrenzen! Ich appelliere an die Verantwortlichkeit jedes Waldbesitzers, denn Nachlässigkeiten einiger weniger können einen Flächenbrand auslösen“, sagt Karlheinz Mechler.

Waldbesitzer sind nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, zur Abwehr von Waldschäden ihre Waldbestände zu kontrollieren, alle vom Borkenkäfer befallene Bäume einzuschlagen und das befallene Kronenmaterial zu beseitigen.

Das Holz, das über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden soll, muss in Stammteile mit 5,15 Metern Länge und einem Mindestdurchmesser am dünneren Ende von 16 Zentimeter mit Rinde aufgearbeitet und auf einen zentralen Lagerplatz gelagert werden. Der Förster kann auch Dienstleister für den Holzeinschlag vermitteln.

Das Land fördert verschiedene Maßnahmen des integrierten Waldschutzes, um die Waldbesitzer zur Abwendung und bei der Bewältigung der Käfergefahr zu unterstützen, zum Beispiel das Zerhacken befallener Baumkronen und Resthölzer und das Umlagern von aufgearbeitetem Käferholz in weniger befallgefährdete Waldteile. Zusätzlich wird eine Aufarbeitungsbeihilfe gewährt. Außerdem wird die Wiederaufforstung nach Käferschäden gefördert. Auskünfte hierzu erteilt Thomas Eckard vom Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5207.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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