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Haftstrafe für Bauunternehmer
Rund zweieinhalb Jahre lang hatte ein in der Baubranche tätiger 35-jähriger Unternehmer mit Sitz im nördlichen Breisgau die Sozialkassen betrogen und wurde deshalb vom Amtsgericht Emmendingen zu elf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte der Firmeninhaber für mehrere bei ihm beschäftigte Arbeiter zu geringe oder keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Die relativ hohen Umsätze des Unternehmens hätten mit dem gemeldeten Arbeitsumfang niemals erzielt werden können. Das Gericht folgte dem Ermittlungsergebnis der Zöllnerinnen und Zöllner, für die neben sichergestellten Geschäftsunterlagen auch die Auswertung von Mobilfunkdaten eindeutige Hinweise auf die betrügerischen Machenschaften des Unternehmers lieferten.
Die hohe fünfstellige Schadenssumme hat der verurteilte Geschäftsmann nachzuzahlen, daneben werden auch die Berufsgenossenschaft und die Sozialkasse der Bauwirtschaft ihre Ansprüche geltend machen.
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