Coronavirus Epidemie : Datenschützer halten Überwachung von Corona-Infizierten mittels Smartphone-Ortung für vertretbar

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Smartphone-Nutzerinnen Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Im Falle des Coronavirus muss eine Abwägung von öffentlicher Gesundheitsgefahr und dem Recht auf individuellen Datenschutz erfolgen.

Zur Überwachung von Quarantänemaßnahmen könnte es unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Einschränkung des Rechts auf Datenschutz kommen. Johannes Casper, Datenschutzbeauftragter des Hamburger Senats, betonte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit im Falle der Corona-Pandemie, Vorrang vor dem individuellen Recht auf die eigenen Daten habe. Die Daten der GPS-Ortung von Handys unterliegen unter normalen Umständen einer Anonymisierungspflicht. Sie dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen personalisiert werden. Allerdings sieht Casper in der aktuellen Situation, die Möglichkeit diesen Schutz zu lockern. Hierzu müsste allerdings das geltende Datenschutzrecht eingeschränkt werden. Ein Weg zu dieser Neuregelung sieht der Datenschutzbeauftragte in einer Abänderung des nationalen Infektionsschutzgesetzes. Im Moment ist die Ortung per Handydaten auch im Fall der Abwehr von Gesundheitsgefahren nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen möglich. Im Gegensatz zu ihrem Hamburger Kollegen, betont die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, das Persönlichkeitsrecht. Das Handy-Tracking ist ein umfassendes Instrument der Überwachung. Mit diesen Daten ist es möglich, ein exaktes Profil des privaten und öffentlichen Lebens einer Person zu erstellen. Hansen rät von schnellen Entscheidungen unter dem Druck der Corona-Epidemie ab. Es geht hier um grundsätzliche Entscheidungen, die nicht aus einer aktuellen Situation heraus getroffen werden dürfen, wendet die Datenschutzbeauftragte gegenüber dem „Handelsblatt“ ein. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, bedarf es einer umfassenden Abschätzung der gesellschaftlichen Folgen. Im Gegensatz zu dem Nutzen, den eine Überwachung bringen würde, sehe ich den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als schwerwiegender an. Die Diskussion der Datenschützer bezieht sich auf einen Vorschlag des Robert-Koch-Instituts, das als nationale Seucheninstanz die Handydaten zur Identifikation von Kontaktpersonen des Infizierten nutzen wollte. Das Bewegungsprofil würde uns die Chance bieten, durch eine gezielte Interpretation des Umfelds, das Tempo der Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, unterstreicht Lothar Wieler, Präsident der Robert-Koch-Instituts. Von der technischen Seite ist dies ohne Problem umsetzbar. Das Robert-Koch-Institut hat, zusammen mit weiteren Institutionen, die auf dem Gebiet der Seuchenabwehr tätig sind, einen entsprechenden Vorschlag an die zuständigen Behörden ausgearbeitet. Es ist uns aber bewusst, dass die eine hochsensibles Thema ist, schränkt Wieler zum Schluss ein.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix

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Original Quelle/Link zum Artikel bei PopPress.de
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