
Zwei neue Fälle von Coronavirus-Infektionen bestätigt (Zahlen 23. März 2020)
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 23. März, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang infizierten Personen bei 60. Die neu betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet.
Bei der Bestätigung einer Coronavirus-Infektion muss das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unverzüglich die betreffende Person verständigen und deren Kontaktpersonen ermitteln. Für die infizierte Person und ihre Kontaktpersonen wird eine häusliche Isolation angeordnet, sofern kein Klinikaufenthalt erforderlich ist. An dieser Vorgehensweise soll bis auf weiteres festgehalten werden. Allerdings könnte sich bei einer größeren Zahl von bestätigten Fällen an einem Tag eine Menge an Arbeit ergeben, die das Gesundheitsamt trotz massiver Personalverstärkung aus anderen Bereichen des Landratsamtes nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit leisten kann. Um hierauf bestmöglich vorbereitet zu sein, hat das Landratsamt rein vorsorglich eine Allgemeinverfügung erlassen, die bei Bedarf ab Dienstag, 24. März, für das gesamte Gebiet des Main-Tauber-Kreises umgesetzt werden kann. Im Kern geht es dabei darum, dass infizierte Personen und deren Kontaktpersonen sich nach Bekanntgabe der Diagnose automatisch in häusliche Isolation begeben müssen, ohne dass das Gesundheitsamt dies im Einzelfall nochmals schriftlich anordnet.
Die Corona-Verordnung der Landesregierung ist an die Bund-Länder-Leitlinien vom Sonntag, 22. März, angepasst worden. So ist beispielsweise der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die ausführliche Verordnung und weitere tagesaktuelle Informationen sind unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus zu finden.
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine zur persönlichen Vorsprache sind ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung und nur in absolut dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vor einer Terminanfrage zu überprüfen, ob ihr Anliegen wirklich unaufschiebbar ist.