Landkreis Main-Spessart : Insgesamt 15 Personen im Landkreis Corona-positiv getestet – 192 Personen in Quarantäne

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Corona Coronavirus Virus Pandemic
iXimus / Pixabay

 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus aus dem Landkreis Main-Spessart

Das Gesundheitsamt Main-Spessart bestätigt seit Freitag vier weitere auf Covid-19 positiv getestete Personen (Stand: 23. März 2020) Somit sind insgesamt 15 Personen im Landkreis Main-Spessart Corona-positiv getestet.

Für insgesamt 95 Personen konnte das Gesundheitsamt die Quarantäne aufheben. Aktuell sind 192 Personen unter häusliche Quarantäne gestellt.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Personen auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Die Quarantäne ist eine Präventionsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Alle verfügbaren Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes ermitteln Kontaktpersonen und leiten gegebenenfalls Testungen ein.

„Verhalten Sie sich so, als ob jede Person, der sie begegnen, potentiell positiv ist. Nur wenn jeder für sich alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen einhält, haben wir noch die Möglichkeit den Anstieg der Fallzahlen zu verlangsamen“, appellierte Schiebel an die Menschen.

Landratsamt Main-Spessart und seine Außenstellen ab Donnerstag, 19. März geschlossen! Bitte verstärkt E-Mail und Telefon nutzen 
Um sowohl die Bevölkerung als auch die Mitarbeiter des Landratsamtes vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu schützen und solange wie möglich den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können, wird der Parteiverkehr im Landratsamt sowie in den Außenstellen, wie bspw. Veterinäramt, Führerschein- und Zulassungsstelle, bis auf die unten genannten Ausnahmen, Schulwesen oder Tourist-Info, bis auf weiteres ausgesetzt. Persönliche Vorsprachen sind also nicht mehr möglich. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger daher, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post, E-Mail oder telefonisch zu erledigen.

+++Verlängerung von Jagdscheinen+++
Aufgrund zahlreicher Nachfragen weisen wir darauf hin, das eine persönliche Vorsprache bei der Jagdbehörde zurzeit nicht möglich ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit den Jagdschein verlängern zu lassen, indem Sie ihn per Post zusenden bzw. in den Briefkasten des Haupthauses des Landratsamts Main-Spessart, Jagdrecht, Marktplatz 8 in 97753 Karlstadt in einem verschlossenen Umschlag einwerfen. Bitte beachten Sie, dass sich an der Außenstelle (in der Würzburger Straße) kein Briefkasten befindet.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Jagdschein im Original
  • Versicherungsbestätigung
  • Kopie des Personalausweises
  • Passbild, falls der Jagdschein nicht verlängert werden kann

Der Jagdschein wird Ihnen nach Bearbeitung mit der Rechnung zugesendet. Wir bitten Sie aufgrund der momentanen Situation von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

+++Vorbereitungen im Klinikum+++
Im Klinikum bereitet man sich intensiv auf eine große Anzahl von Corona-Patienten vor. Der normale Krankenhausbetrieb in Lohr a.Main wurde auf 100 Betten beschränkt. Die restlichen 100 Betten werden für schwere Verläufe der Viruserkrankung vorgehalten. Sollte diese Bettenkapazität nicht ausreichen, stehen in Marktheidenfeld noch 80 Betten bereit. Der Katastrophenschutzstab ist in der Planung für ein Notkrankenhaus. Derzeit werden mögliche Standorte geprüft. In den Medien kursierende Gerüchte über mögliche Medikamente, die z. B. bei Ebola-Erkrankungen zum Einsatz kommen, und angeblich Covid19-Viren-hemmend wirken sollen, steht das Klinikum skeptisch gegenüber. Wie es für einen Grund- und Regelversorger angemessen ist, werden keine Medikamente im experimentellen Einsatz angewendet.

+++PKW-Zulassung in begründeten Einzelfällen in Lohr und Marktheidenfeld möglich+++
Der Landrat betont, dass die derzeitige Schließung des Landratsamtes mit seinen Außenstellen für den Publikumsverkehr nicht über Wochen und Monate aufrecht erhalten werden kann. In der derzeitigen Situation gibt es jedoch keine Alternative, um Besucher und Personal zu schützen. Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch, schriftlich oder per Mail erledigen, bzw. auf den Weg bringen. Denn trotz der Schließung wird ganz normal weiter gearbeitet.

Das Landratsamt bietet in seinen Außenstellen in Lohr und Marktheidenfeld für begründete Einzelfälle die Möglichkeit, ein Fahrzeug zuzulassen. Die Zulassungsstellen sind allerdings nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet, sondern nur Einzelpersonen werden, nach telefonischer Terminvergabe, Zutritt zum Gebäude bekommen.

Von dieser Sonderreglung können bsp. folgende Personen- und Berufsgruppen Gebrauch machen:

– Gewerbe (insbesondere Speditionen, Busunternehmen, keine Privatwagen als Geschäftswagen)
– Blaulichtorganisationen und ihre Mitglieder
– Mitarbeiter von systemrelevanten Einrichtungen (z.B.: Ärzte, Pflegepersonal)
– Behindertenfahrzeuge
– Landwirtschaft im Vollerwerb

In allen Fällen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Die Beschaffung evtl erforderlicher Kfz-Schilder muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Hier ist zu beachten, dass die entsprechenden Ladengeschäfte geschlossen haben. Ausgeschlossen ist die Zulassung von Motorrädern, Wohnmobilen, Zweitfahrzeugen etc ,ebenso erfolgt keine Zuteilung von Saisonkennzeichen.

Folgende Vorgehensweise ist hierbei unbedingt einzuhalten:
Anruf bei der Zulassungsstelle in Karlstadt unter 0 93 53/ 793- 14 35, -14 34, -14 33.
Im Gespräch erfolgt die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben sind. Falls ja, wird ein Termin zur Vorsprache in Lohr oder Marktheidenfeld vereinbart. Die Termine werden so erteilt, dass keine Begegnungen in den Warteräumen der Zulassungsstellen entstehen.
Unabhängig hiervon werden alle im Zusammenhang mit der Zulassung stehenden Vorgänge, die per Post das Landratsamt erreichen, bearbeitet und postalisch versandt.

„Es war uns ein dringendes Anliegen“, so der Sachgebietsleiter im Landratsamt, Andreas Hafenrichter, „unseren Kunden der Zulassungsstellen zumindest in wichtigen Einzelfällen eine praktikable Lösung anbieten zu können. Uns ist bewusst, dass auch diese Lösung viele Bürgerinnen und Bürger als unzureichend empfinden. Doch ich hoffe auf Verständnis, dass der Schutz aller Beteiligten oberste Priorität hat.“

Unabhängig hiervon werden in Karlstadt alle Vorgänge, die das Landratsamt postalisch erreichen, bearbeitet und auf dem Postweg wieder versendet. Dies gilt auch für alle im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis stehenden Vorgänge.

++Aktuell keine Einschränkungen bei der Müllabfuhr++

Nach derzeitigem Stand (20.03.2020, 12:00 Uhr) gibt es im Landkreis Main-Spessart keine Einschränkungen bei der Müllabfuhr. Sowohl die Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, als auch die gelben Säcke werden im Landkreis Main-Spessart weiter termingerecht abgeholt. Auch hinsichtlich der Grüngut-, Sperrmüll- und Problemabfallsammlungen sind derzeit keine Einschränkungen erforderlich. Wir appellieren aber an alle Bürgerinnen und Bürger, im Moment auf große Entrümpelungsaktionen zu verzichten, da es zu Engpässen und Überlastungen in den Wertstoffhöfen kommen kann. Ob diese Einrichtungen geöffnet oder geschlossen werden, entscheiden die Gemeinden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Geschlossen sind derzeit die Wertstoffhöfe in Kreuzwertheim, Lohr und Rieneck. Die Kreismülldeponie in Karlstadt hat aktuell regulär geöffnet.
Um eine Verbreitung des neuartigen Corona-Virus so gut wie möglich zu verhindern, ist es jedoch erforderlich, vor Ort verstärkt auf Hygieneaspekte zu achten. Befolgen Sie die vor Ort angebrachten Hinweise und Anweisungen des Personals. Achten Sie insbesondere auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen. Wenn Sie warten müssen, versammeln Sie sich nicht in Gruppen. Auf der Kreismülldeponie bitten wir Sie vorrangig Zahlungen per EC-Karte vorzunehmen. Für Ihr Verständnis vielen Dank!

+++Bei Unklarheiten wegen einer möglichen Betriebsschließung aufgrund der Allgemeinverfügung können sich Betroffene an das Landratsamt wenden.+++

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums wird der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt. Auch der Gastronomiebetrieb wird deutlich eingeschränkt (s. Allgemeinverfügung unter Wichtige Informationen auf der Startseite). Betriebe, die sich nicht sicher sind, ob sie unter die genannte Allgemeinverfügung fallen, können sich per Mail unter Ausnahmegenehmigung@Lramsp.de an das Landratsamt Main-Spessart wenden. Es wird gebeten von Anfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen. Die Antragsteller werden schnellstmöglich informiert.

+++Blutspendetermine dürfen weiterhin durchgeführt werden+++
Keine Ausnahmegenehmig erforderlich

Es gibt wenige berechtigte Ausnahmen: trotz Einschränkungen bzw. Verboten von Veranstaltungen dürfen Blutspendetermine weiterhin durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen müssen hierfür nicht beantragt werden. Die Verantwortlichen sind allerdings aufgefordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes (z.B. Mindestabstand zwischen Blutspendern) zu treffen. Wir bitten die
Gemeinden, den Veranstaltern die bisher für Blutspendetermine bereit gestellten Räumlichkeiten auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.

+++Appell: Energiesperren während Corona-Epidemie aussetzen+++

Um die Ausbreitung des Corona-Virus so weit als möglich zeitlich zu verzögern, gelten zwei Maßnahmen als besonders erfolgsversprechend: die Beachtung grundsätzlicher Hygieneempfehlungen und die Vermeidung von sozialen Kontakten. Dies wird in den kommenden Wochen unweigerlich dazu führen, dass sich viele Menschen vorrangig im häuslichen Umfeld aufhalten werden und verstärkt auf die elementaren Hygienemaßnahmen
(Hände waschen) achten müssen. Doch wie sollen die Menschen diese Maßnahmen umsetzen, wenn ihnen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten eine Strom-, Gas- oder Wassersperre droht? „In Zeiten, in denen die Bevölkerung aufgefordert ist, überwiegend zuhause zu bleiben, und Hygiene das A und O ist, ist eine Energiesperre unverhältnismäßig“, betont Landrat Thomas Schiebel. „Ich bitte daher die Energieversorger, auf die Verhängung
von Sperren für die Dauer der Corona-Epidemie zu verzichten und bereits bestehende auszusetzen.“

+++Regelungen für die Abgabe von Trichinenproben+++

Die Abgabe von Trichinenproben ist in Karlstadt – wie durch Aushang in der Vergangenheit bekannt – nur montags und freitags von 10 Uhr bis 11 Uhr möglich. Außerhalb der genannten Zeiten können keine Trichinenproben angenommen werden. Bei der Abgabe der Probe wird vorerst kein Bargeld mehr angenommen. Die Gebührenabrechnung für die Untersuchung der Proben erfolgt bis auf Weiteres jeweils monatlich durch Rechnungsstellung am Monatsende. Daher ist es dringend erforderlich, dass der Wildursprungsschein, der der Probe beigefügt ist, deutlich und vollständig ausgefüllt wird. An der Trichinenprobenannahmestelle in Gemünden, werden vorerst keine Wildschweinproben mehr angenommen!!

+++ÖPNV und Fahrkartenverkauf im Landkreis Main-Spessart+++

Auch der Öffentliche Personennahverkehr soll weiter aufrechterhalten werden. Aktuell ist im ÖPNV und somit auf den Buslinien im Landkreis Main-Spessart allerdings der Fahrkartenverkauf in den Bussen durch das Fahrpersonal ausgesetzt. Die Verpflichtung für den Fahrgast, für die jeweilige Fahrt einen gültigen Fahrschein zu besitzen, bleibt dennoch nach wie vor bestehen. Wer den ÖPNV also nutzen möchte, muss sich seine Fahrkarte vor Fahrtantritt an den Fahrkartenautomaten lösen. Wir empfehlen einen Vorrat an 6er-Karten, da diese bei Ausgabe aus dem Automaten bzw. beim Erwerb in einer der beiden Vorverkaufsstellen nicht automatisch entwertet werden und somit flexibel genutzt werden können. Die beiden Vorverkaufsstellen im Landkreis, die DB-Agentur Schmidt in Gemünden a. Main sowie das Reisebüro Hofmann in Karlstadt, sind aktuell bis auf Weiteres geöffnet.

+++ Ferienfahrplan – Wichtige Info für alle LandkreisbürgerInnen +++

Ab Dienstag, 17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020) gilt auf allen Buslinien im gesamten Verkehrsverbund Mainfranken und somit auch im Landkreis Main-Spessart aufgrund der flächendeckenden Schließung der Schulen der Ferienfahrplan. Zusätzlich entfallen alle Linien- und Rufbusfahrten nach 23:00 Uhr bis auf Weiteres. Maßgeblich hierfür ist die Abfahrtszeit an der ersten Haltestelle. Auch entfällt das Linientaxi von Würzburg/Busbahnhof nach Marktheidenfeld und von Würzburg/Busbahnhof nach Arnstein nach 23:00 Uhr bis auf Weiteres. Ausnahme ist der Busbetrieb in der Stadt Würzburg. Für die Stadt Würzburg tritt der Ferienfahrplan für den Busbereich am Montag, 23. März 2020, in Kraft.

+++Koordinierungsstab Covid-19+++

Am Landratsamt trifft sich regelmäßig der Koordinierungsstab Covid-19, um sich gemeinsam auf aktuelle Entwicklungen vorzubereiten. „Um möglichst effektiv reagieren zu können, ist eine enge Abstimmung notwendig.“, erläutert Landrat Thomas Schiebel. Er appelliert zudem an alle, mitzuhelfen, eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. „Jede und jeder steht hier in der Verantwortung. Nehmen Sie die Lage ernst, halten Sie die Empfehlungen der Behörden und des Robert-Koch-Instituts ein. Grund zur Panik ist aber nicht gegeben.“

+++Bürgertelefon unter Tel. 0 93 53 / 793 – 14 90+++

Für Ihre Fragen haben wir ein Bürgertelefon eingerichtet, unter Tel.-Nr. 0 93 53 – 793 14 90.
Es ist von Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr, und samstags und sonntags von 10.00 – 16.00 Uhr zu erreichen.
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen finden Sie wie auch weitere Informationen unter www.main-spessart.deexterner Link. Diese gibt es auch unter: www.rki.deexterner Link; www.stmgp.deexterner Link.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 0 91 31/ 68 08 – 51 01 zu erreichen.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.

 

Quelle : Main-Spessart.de

 

 

 

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